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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:13:49 *
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Autor Thema: Verstöße in Verbraucherinsolvenz  (Gelesen 477 mal)
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ibiviuhka
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« am: 17. November 2011, 12:18:02 »

Hallo,

welche Verstöße gegen die Obliegenheitspflichten können zur Versagung der Restschuldbefreiung führen?

Folgendes z. B.?

- Geltendmachung Unterhaltspflichtiger Personen, obwohl der Unterhalt anderweitig gesichert wird (z.B. vom Vater/Mutter, Jugendamt),

- Geltendmachung von Sonderausgaben, wie z.B. Kinderbetreuung, obwohl diese Sonderausgaben ein Scheingeschäft mit Freunden oder Verwandten sind,

- Geltendmachung von Sonderausgaben, wie z.B. Kinderbetreuung in Höhe mehrerer hundert Euro obwohl das Kind im Kindergarten oder Schule günstiger betreut werden könnte,

- Kombination aus Punkt 2 und 3,

-Rückdatierung von Sicherungsübereignungen um z.B. KFZ zu sichern,

- Urlaubreisen, die mehrere tausend € kosten innerhalb der Eröffnungsphase,

- dauerhafte Bewerbung auf Arbeitsstellen, für die man nicht qualifiziert ist,

- Produktion von neuen Schulden,

- Verkauf von Wertgegenständen unter Wert.

Was sind ansonsten Gründe für die Versagung der RSB?

Nordische Grüße

Ibiviuhka
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paps
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« Antworten #1 am: 17. November 2011, 19:23:33 »

Sind Sie auf Rache aus?

Oder betrifft es Sie selber?

außer dem KFZ zunächst keine der "Untaten".
Hier aber auch nur, wegen des Betrugsdeliktes und der damit möglicher Weise verbundenen Gläubigerbenachteiligung.

Zu allen anderen Dingen müsste man den genauen Sachverhalt kennen.
Wobei diese ja mehr das Steuerrecht/Strafrecht betreffen.

Den Urlaub vergessen wir mal, wenn er aus unpfändbaren Bestandteilen gezahlt wurde.

Die Bewerbungen spielen im Verfahren überhaupt keine Rolle. Das wird möglicher Weise erst in der Wohlverhaltensphase interessant.

Wenn die Wertgegenstände nicht zu den pfändbaren Gegenständen gehörten, ist es eigentlich nur Dummheit, sie unter Wert zu verkaufen.

 
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
ibiviuhka
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« Antworten #2 am: 22. November 2011, 11:15:01 »

Hallo,

>Sind Sie auf Rache aus?

>Oder betrifft es Sie selber?

Weder noch.
Aber in einem Gespräch mit einem Insolventen erzählte mir dieser, dass er diese "Tricks" anwende.
Ich habe mich nur gefragt, ob das in Ordnung ist, da ich wahrscheinlich selber da rein muss.
Immerhin sollte man doch sein Bestes geben um für seine Schulden gerade zu stehen, oder?!

Gruß
ibiviuhka
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Insokalle
weiß was
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« Antworten #3 am: 22. November 2011, 17:57:12 »

Wer die RSB anstrebt, sollte schon aufpassen, denn etliche der aufgeführten Punkte sind mehr als grenzwertig. Ich erspare mir Einzelheiten, aber beispielsweise Urlaubsreise statt Schulden bezahlen (LG Düseldorf), Verkauf pfändbarer Gegenstände unter Wert (BGH), unangemessene Verbindlichkeiten begründen usw., all dies kann zur Versagung der RSB führen. Negative Auswirkung auf die Stundung der Verfahrenskosten sei ebenfalls erwähnt.
So weit zu den schönen Tricks...
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