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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:14:14 *
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Autor Thema: Vertrag mit Arbeitgeber in der privatinso...weiterbildung  (Gelesen 290 mal)
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babydoll12345
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« am: 13. November 2010, 10:30:11 »

huhu

wir sind jetzt seit ein paar monaten in der privat inso..
die firma von meinem mann zieht um und er hat einen vertrag unterschrieben damit er führerschein klasse b machen kann.der arbeitgeber zahlt die kosten von ca.1600 euro..

leider steht in dem vertrag auch drin das er 2 jahre nach prüfungsende in dieser firma arbeiten muss ( kein problem denke ich ) falls er kündigt bez. die firam ihn kündigt muss er 1/24 das geld zurückbezahlen..ausgenommen betriebliche kündigung..er hat sein gehalt mit diesem vertrag abgetreten..jetzt sind uns erhebliche zweifel gekommen ob mein mann das überhaupt darf??

er braucht allerdings einen führerschein um weiter vollwertig zu arbeiten...
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horst69
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« Antworten #1 am: 13. November 2010, 11:38:06 »

Hallo !

Meiner Meinung nach alles im grünen Bereich. Dein Mann hat dafür unterschrieben, das er min. 2 Jahre bei dem AG bleibt, sonst muss er zahlen, ausgenommen betriebliche Kündigung.

Ist doch alles toll, warum sollte dein Mann von sich aus kündigen ????
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babydoll12345
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« Antworten #2 am: 13. November 2010, 12:08:15 »

ne ist schon klar aber man könnte ja schulden damit machen und das darf er ja nicht deswegen ....
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« Antworten #3 am: 13. November 2010, 12:40:22 »

Im laufenden Verfahren  ist die Abtretung des Lohnes nicht möglich.
Dies wurde mit dem Antrag auf Eröffnung bereits im vollen Pfändungsumfang an das Gericht abgetreten.

Ich hoffe, dass wurde mit dem Arbeitgeber so geklärt.
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babydoll12345
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« Antworten #4 am: 13. November 2010, 13:21:27 »

naja der arbeitgeber weiß das mein mann in der inso ist...was heißt das jetzt genau...müssen wir unsere insolvenz frau anrufen ????
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 13. November 2010, 13:21:27 »



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paps
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« Antworten #5 am: 13. November 2010, 20:08:33 »

Nein, müssen Sie nicht.
Aber der AG muß wissen, dass er bis zum Ende der Insolvenz keine Pfändungen aus dem Arbeistlohn  vornehmen kann, wenn die Raten nicht gezahlt werden.
Auch kann die Rückzahlungsvereinbarung nicht vor dem Abzug des pfändbaren Betrages erfolgen, sondern muß aus dem pfändungsfreien Einkommen erfolgen.
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« Antworten #6 am: 14. November 2010, 06:26:55 »

ach so.. also muss mein mann nochmal zu chef gehen und ihn darauf hinweisen...warscheinlich langt dieses mündlich nicht sondern ich muss ein 3 zeiler schreiben ???
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paps
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« Antworten #7 am: 14. November 2010, 19:52:30 »

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