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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:15:09 *
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Autor Thema: Verwertung des Fahrzeugs bei Regelinsolvenz  (Gelesen 1838 mal)
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Gerda
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« am: 31. August 2007, 17:13:17 »

Hallo
Kann mir mal jemand die genaue Vorgehensweise der Verwertung eines über die CC-Bank finanzierten Autos erklären? Im Darlehnsvertrag stehe ich als Eigentümerin, die Bank stört das anscheinend nicht, denn mein Mann zahlt dir Raten fleißig weiter. Außerdem hat meine Schwester gebürgt.
Der IV sprach von Autoverwertung, da ich kein Eigentum mehr haben darf. Mein Mann soll als Darlehnsnehmer eintreten. Ich könnte ja mit der Bank sprechen. Für den IV kommt nur die Verwertung in Frage. Wie funktioniert das? Wer schätzt denn den Wert???? Ein Gutachter der Bank? Die drücken doch sowieso meistesten den Preis, oder???
Danke für eine Antwort.
Gruß, Gerda
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« Antworten #1 am: 02. September 2007, 14:33:03 »

Hallo,

Sie sind Darlehnnehmerin ? Die CC-Bank haben Sie im Antrag angegeben ? Wie hoch ist die Restforderung der CC-Bank ? Wie hoch ist der Wert des Fahrzeuges ?

MfG

ThoFa
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Gerda
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« Antworten #2 am: 03. September 2007, 12:21:35 »

Hallo Thofa!
Ich bin die Darlehnsnehmerin, meine Schwester die zweite Darlehnsnehmerin (als Bürgin). Ich habe die CC-Bank nicht mit angegeben. Der IV hat sie mit aufgenommen und angeschrieben. Zu bezahlen aus dem Darlehen inkl. Zinsen sind noch € 14.570,00.  Der Wert des Fahrzeugs liegt bei € 8.900,00.
Danke für eine Antwort.
MgG, Gerda
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« Antworten #3 am: 03. September 2007, 13:34:35 »

Hallo,

der IV kann den Wagen nicht verwerten, der unterliegt in aller Regel dem Aussonderungsrecht.

Idealerweise lässt Ihre Schwester einen neuen Darlehnvertrag auf sich ausstellen und zahlt zukünftig die Raten. Für die Nutzung des Fahrzeuges können Sie aus Ihren unppfändbaren Betrag Ihre Schwester bezahlen.

MfG

ThoFa

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Gismo
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« Antworten #4 am: 03. September 2007, 14:12:52 »

Hallo,

Ich habe da ein ähnliches Problem.  gruebel

Ich habe anfang 2005 einen Transporter T 4 Bauj.1990 für 800,00 € von meinem Vater gekauft da der in Rente ging und sein Gewerbe aufgab. Ende 2006 hatte ich einen Unfall (selbst schuld) die Reparatur und Neuaufbau konnte ich mir nicht leisten. Da das Kfz sich aber seit 1991 in Familienbesitz befindet und wir alle es benutzen hat mein Vater sich bereiterklärt die Reparatur zu bezahlen ( ca.1500.00 € ). Im Gegenzug hab ich das Kfz mit Vertrag an meinen Vater für 300.00 € wieder Verkauft. Da ich aber die laufenden Betriebskosten weiterhin Steuerlich geltend machen wollt haben wir einen Überlassungsvertrag gemacht und das Kfz auf meinen Namen stehen lassen.

Also mein Vater Besitzer und ich Nutzer aber auf meinen Namen Zugelassen!

Wie verhält sich das jetzt, gehört es zur Masse oder nicht.  gruebel

Mfg.Gismo
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« Antworten #4 am: 03. September 2007, 14:12:52 »



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Gerda
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« Antworten #5 am: 04. September 2007, 19:11:54 »

Heute erhielt ich die Information von der CC-Bank, dass eine Feststellungspauschale in Höhe von 4% zu zahlen wären sowie 19% Umsatzsteuer auf die Kaufsumme. Der alte Darlehnsvertrag würde bestehen bleiben. Schließlich stünde da ja ein Bürge drin und sie würden einen Teufel tun und auf einen Bürgen verzichten. Wie soll das denn funktionieren???? Mein Mann soll doch den Darlehensvertrag übernehmen!!! Zudem teilte mir der IV kürzlich mit, dass er ein Problem damit hätte, wenn der Vertrag weiterhin auf meinem Namen läuft. Ich verstehe nicht, dass nun mein Mann dann nochmal ca. € 2.000,00 (Feststellungspauschale und Umsatzsteuer!) an den IV abführen soll. Ist das richtig so????
MfG, Gerda
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