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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:18:07 *
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Autor Thema: Verzweifelt, viele Fragen offengeblieben.  (Gelesen 539 mal)
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gelb40
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« am: 19. Juni 2008, 17:56:51 »

Liebe Forumleser,

im Zusammenhang meines Antrages für das Insolvenzverfahren war ich heute zur Begutachtung bei einem Anwalt einbestellt, welcher dann höchstwahrscheinlich auch mein TH sein wird.

Da dieser sehr unzugänglich war, habe ich kaum gewagt, näheres zu erfragen. Ich wurde auf meine Pflichten hingewiesen, so z.B. Umzug oder Arbeitsplatzwechsel sofort mitzuteilen.

Außerdem würde mein Vermieter sowie auch die Arbeitsstelle über meine Insolvenz informiert werden, dies sei unumgänglich. Auf meine Frage zwecks Kontosperre bekam ich die Antwort, dass ich dann nicht bei ihm anrufen bräuchte. Bisher war mein Konto noch nie gesperrt jedoch wird der IV die Bank über die bevorstehende Inso informieren. Ich verfüge über ein Guthabenkonto. Nun meine Frage: Was muss ich jetzt bei einer Kontosperre unternehmen? Ich bekomme jetzt am Monatsende mein Gehalt überwiesen (liegt unter der Pfändungsgrenze). Wer sperrt denn das Konto? Die Bank oder der TH?

Bin für jeden aufschlussreichen Rat sehr dankbar.
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gelb40
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« Antworten #1 am: 24. Juni 2008, 19:35:52 »

Kann mir wirklich keiner helfen? cry
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paps
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« Antworten #2 am: 24. Juni 2008, 19:59:00 »

Es ist sonst nicht unser Stil, Beiträge zu ignorieren.
Also eine offizielle Entschuldigung;

Manchmal werden aber teilweise bearbeitete  Beiträge als gelesen gekennzeichnet, insbesondere dann, wenn der Rechner beim Antworten mal die Verbindung kappt.

Nun zu ihrem Problem:

Vermieter und Arbeitgeber werden/müssen informiert werden.
Ersterer, da der TH zum einen erklärt, dass er für künftige Mietschulden nicht aufkommt, zum anderen weil er bestimmt die Höhe der Kaution wissen möchte.

Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner informiert, da durch ihn die pfändbaren Beträge abzuführen sind.
Das ist sicherer für den IV, da bei Unklarheiten der Arbeitgeber haftet.

Das Konto wird durch die Bank gesperrt, da diese nicht entscheiden kann, was unpfändbar ist. Außer ersichtlichen Sozialleistungen.
Sollten Sie eine Sperrung bemerken, rufen Sie trotzdem im Büro des IV an oder senden ein Fax mit der Bitte um Freigabe.
Die meisten IV machen das aber von sich aus, deshalb auch vielleicht der Hinweis, das er die Bank informiert.


« Letzte Änderung: 24. Juni 2008, 20:02:21 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
gelb40
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« Antworten #3 am: 24. Juni 2008, 20:44:45 »

Vielen Dank für Ihre Antwort, bin erleichtert.
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