Es ist sonst nicht unser Stil, Beiträge zu ignorieren.
Also eine offizielle Entschuldigung;

Manchmal werden aber teilweise bearbeitete Beiträge als gelesen gekennzeichnet, insbesondere dann, wenn der Rechner beim Antworten mal die Verbindung kappt.
Nun zu ihrem Problem:
Vermieter und Arbeitgeber werden/müssen informiert werden.
Ersterer, da der TH zum einen erklärt, dass er für künftige Mietschulden nicht aufkommt, zum anderen weil er bestimmt die Höhe der Kaution wissen möchte.
Der Arbeitgeber wird als Drittschuldner informiert, da durch ihn die pfändbaren Beträge abzuführen sind.
Das ist sicherer für den IV, da bei Unklarheiten der Arbeitgeber haftet.
Das Konto wird durch die Bank gesperrt, da diese nicht entscheiden kann, was unpfändbar ist. Außer ersichtlichen Sozialleistungen.
Sollten Sie eine Sperrung bemerken, rufen Sie trotzdem im Büro des IV an oder senden ein Fax mit der Bitte um Freigabe.
Die meisten IV machen das aber von sich aus, deshalb auch vielleicht der Hinweis, das er die Bank informiert.