Hallo Stani,
nein ich kenne das Problem der Panik nicht - vielleicht auch noch nicht

Was bzw. wird überhaupt derzeit etwas an TH abgeführt. Bei einer Selbständigkeit sollten die Gläubiger natürlich nicht schlechter gestellt werden. Selbstverständlich solltest Du auch das Insogericht als auch TH über eine Veränderung informieren.
Deine Frau haftet nicht für Deine Schulden.
Ob Du einen Kredit bekommst, da habe ich so meine Zweifel. Ein Auto kannst Du in der WVP kaufen, das interessiert TH eher weniger.
Nach Ablauf der WVP kann es einige Wochen dauern, bis Du den Beschluß in den Händen hältst. Da heisst es Geduld bewahren. Das eine oder andere Insolvenzgericht ist schon arg ausgelastet und da bilden die zu bearbeitenden Akte gerne auch mal Klein-Manhattan nach

LG
MissTraut