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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:19:36 *
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Sandra
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« am: 15. Juni 2005, 08:51:00 »

Hallo Jafern und ThoFa,

vielen Dank für eure Antworten.

Es stimmt, es ist taufrisch bei mir. Mein Inso-verfahren ist noch nicht eröffnet. Ich geb meinen Antrag morgen (Donnerstag) ab :-[

Der 34c gilt nur in Bezug auf Bankprodukte. Im Versicherungsbereich streitet sich die Bundesregierung noch um die Einführung der besagten und mittlerweile berüchtigten EU-Richtlinie.

Nur eben weiß ich nicht, wie es mit anderen Verträgen (z. Bsp. im Kommunikationsbereich) ausschaut, ob ich die dann noch vermitteln darf. Gemaß meines Beraters habe ich mein Gewerbe auf Nebenberuf umgemeldet. In Bezug auf mein Verfahren soll ich dann nur noch angeben, dass ich dort keine/geringe Einnahmen nur einfahre.

Ich würde sehr gerne im freiberuflichen Bereich weiter tätig sein, nur hab ich keinen blaßen Schimmer, was wer wie wo? Ich möchte gerne mit jede zur Verfügung stehende Möglichkeit ausnutzen, um mich anderweitig auf dem Markt zu etablieren.

Stimmt es eigentlich, dass meine Insolvenz im Amtsblatt veröffentlicht wird? Wenn ja, in welchem? Mein Wohnort selber hat kein Amtsgericht, ich muss in die nächst größere Stadt, die ihr eigenes Amtsblatt hat. In welchem wird es veröffentlicht? Wenn es in dem Amtsblatt veröffentlicht wird, wo ich wohne, könnten es ja potenzielle Kunden lesen.

Ich hätte nie gedacht, dass mir das mal passieren wird. Jetzt möchte ich das Beste daraus machen. Ich danke euch schon mal im Voraus für eure Unterstützung.

Liebe Grüße,
Sandra
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« Antworten #1 am: 15. Juni 2005, 09:40:00 »

Hallo ThoFa,

ich habe den Antrag vom Amtsgericht zugeschickt bekommen. Mit den Anlagen wegen meines Gewerbes macht es mir etwas schwer - oder mach ich es mir nur schwer?

ich musste mich im Januar wieder beim Arbeitsamt zurückmelden. Mit Hilfe meiner sogenannten Familie konnt ich trotzdem meine Gläubiger noch bedienen. Nur ist da jetzt ein enormer Bruch drin, sodass ich keine Unterstützung mehr erhalte und jetzt alles alleine begleichen muss.

Deswegen muss ich jetzt Inso anmelden. Hab nur einnahmen von 600 euro p.m. und ausgaben von 1.200 euro p.m. bin sozusagen Hartz IV empfänger. mit einnahmen aus selbstständiger tätigkeit sieht ziemlich mau aus zur zeit
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Sandra
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« Antworten #2 am: 15. Juni 2005, 16:30:00 »

Hallo ThoFa,

ich hatte mich im 06/2004 mit Verbraucherberatung über Überbrückungsgeld selbstständig gemacht. Ein guter Bekannter (der Unternehmensberater ist) hat mir geraten, dass ich mein Gewerbe ummelden soll und die Privatinsolvenz nehmen soll und net das Regelverfahren oder so.

War das jetzt ein Fehler? Ich mein, das Gewerbe umzumelden? Dass Arbeitsamt will mir jetzt einen 1-Euro-Job vermitteln, weil ich pardour keine Anstellung finden kann. Deswegen möcht ich freiberuflich nebenbei noch was verdienen, was ich trotz meines inso-verfahrens ausüben kann.
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Sandra
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« Antworten #3 am: 17. Juni 2005, 19:24:00 »

Hallo ThoFa,

ein außergerichtliches was? :( ich habe mit Hilfe meiner Familie versucht meine Schulden zu bezahlen (wo mir auch schon gesagt wurd, dass es ein Fehler war soo lang noch weiter zu machen mit meinem geringen Einkommen). Da wir uns total verstritten haben (lange Geschichte) kann ich es so nicht mehr weiter, weil ich keine Unterstützung mehr erhalte. Meine Gläubiger haben mich dann schon ignoriert und bestanden auf die alten Ratenzahlungen. Außerdem wurden es dann auf einmal so viele :-(

Als ich feststellte, dass mir alles über den Kopf gewachsen ist und ich es dann auch endlich eingesehen habe -> war es zu spät. Also nichts außergerichtliches oder sowas.

:-[  ... nur pure Verzweiflung...

Sandra
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