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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:20:25 *
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Autor Thema: Volle Pfändung bei Krankschreibung?  (Gelesen 607 mal)
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Roja54
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« am: 31. Januar 2010, 23:54:46 »

Hallo,

ich weiss mittlerweile welche Zahlungen pfändungsfrei (voll oder 50%) sind ( Überstunden/ Weihachtsgeld, Urlaubsgeld).

Nun aber die Frage wie im Betreff genannt...wie ist es mit Krankentagen geregelt?

Wird da  auch etwas pfändungsfrei gestellt?...

Ich muss dazu sagen, dass ich schon über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bin (wegen Schlaganfall) und das evtl. noch verlängert werden muss. D.h, noch 2 Wochen länger und ich bekäme Krankengeld von der KK.

offtopic...gehört zwar nicht zum Thema, aber vielleicht weiss es  ja Jemand...[/u]

Und ist es richtig, dass mir, obwohl durchgehend krankgeschrieben (Montag-Sonntag), nur 5 Tage  (Montag-Freitag) bezahlt werden ?  dntknw

Dazu ist zu bemerken, dass ich in einer Schicht auch durchgehend 120 Stunden Dienst habe und es nach Dienstplan keinen Feiertag oder Sonntag  sad, also keine Arbeitstage im eigentlichen Sinn gibt.
Allerdings vertraglich festgelegt monatlich 240 Stunden Kernarbeitszeit!


Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung

LG Roja
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« Antworten #1 am: 01. Februar 2010, 18:38:16 »

Dazu ist zu bemerken, dass ich in einer Schicht auch durchgehend 120 Stunden Dienst habe und es nach Dienstplan keinen Feiertag oder Sonntag  sad, also keine Arbeitstage im eigentlichen Sinn gibt.
Allerdings vertraglich festgelegt monatlich 240 Stunden Kernarbeitszeit!

120 Stunden am Stück ???? wow was ist das den um Himmelswillen für ein Beruf ????
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so langsam wird mir klar, dass das Thema Inso kein Ponyhof ist
paps
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« Antworten #2 am: 01. Februar 2010, 18:46:25 »

Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse ist nach § 54 IV SGB I als laufende Geldleistung wie Arbeitseinkommen pfändbar.
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« Antworten #3 am: 01. Februar 2010, 19:07:50 »

Hallo paps,

Danke für die Antwort......

Aber noch bekomme ich kein Krankengeld von der KK...bin noch keine 6 Wochen krankgeschrieben.

Die Frage bezog sich auf Lohn und vom Arbeitgeber bezahlte Krankentage im gleichen Monat  rougi.

Genauer; eine Schicht (120 Stunden) gearbeitet und dann den Rest des Monats krankgeschrieben, pro Krank-Tag werden 8 Stunden bezahlt.

Vom Krankengeld der KK dürfte nichts zu pfänden sein....ist ja weit unter 900 €, soweit ich informiert bin.

Aber wie gesagt, noch sind es keine 6 Wochen Krankenstand  cheesy

liebe Grüße

Roja
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paps
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« Antworten #4 am: 01. Februar 2010, 19:50:04 »

Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krnakheit werden wie normales Einkommen betrachtet.
Wo ist jetzt Ihr Bedenken?
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« Antworten #4 am: 01. Februar 2010, 19:50:04 »



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Roja54
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« Antworten #5 am: 01. Februar 2010, 21:01:30 »

Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krnakheit werden wie normales Einkommen betrachtet.
Wo ist jetzt Ihr Bedenken?

Hallo paps,

ich hatte keine Bedenken, wollte lediglich wissen, ob von Krankentagen auch etwas pfändungsfrei gestellt wird wie bei Überstunden/Weihnachts- und Urlaubsgeld  cheesy.

Diese Frage wurde ja von Ihnen beantwortet  wink. Insofern sind alle Unklarheiten beseitigt  thumbup

vielen Dank


Roja
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