Hallo,
ich weiss mittlerweile welche Zahlungen pfändungsfrei (voll oder 50%) sind ( Überstunden/ Weihachtsgeld, Urlaubsgeld).
Nun aber die Frage wie im Betreff genannt...
wie ist es mit Krankentagen geregelt?Wird da auch etwas pfändungsfrei gestellt?...
Ich muss dazu sagen, dass ich schon über einen längeren Zeitraum krankgeschrieben bin (wegen Schlaganfall) und das evtl. noch verlängert werden muss. D.h, noch 2 Wochen länger und ich bekäme Krankengeld von der KK.
offtopic...gehört zwar nicht zum Thema, aber vielleicht weiss es ja Jemand...[/u]
Und ist es richtig, dass mir, obwohl durchgehend krankgeschrieben (Montag-Sonntag), nur 5 Tage (Montag-Freitag) bezahlt werden ?

Dazu ist zu bemerken, dass ich in einer Schicht auch durchgehend 120 Stunden Dienst habe und es nach Dienstplan keinen Feiertag oder Sonntag

, also keine Arbeitstage im eigentlichen Sinn gibt.
Allerdings vertraglich festgelegt monatlich 240 Stunden Kernarbeitszeit!Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung
LG Roja