Hallo zusammen,
ich habe eine Verbindlicheit, die nicht der RSB unterliegt, nämlich ein älteres Bußgeld wegen zu schnellem Fahren. Das ist zwar vergleichsweise lächerlich - rund 110 Euro incl. Kosten und Zinsen, - aber da ich im Augenblick von Hartz IV leben muß, ist das für mich furchtbar viel Geld, das ich nicht habe.
Ich habe der zuständigen Behörde meine Situation geschildert und gehofft, man könnte die Angelegenheit erst einmal "nach hinten" verschieben, bis es finanziell wieder besser geht.
Da ich gerade eine Menge anderer zusätzlichen Kosten habe (Medikamentenzuzahlungen wg. Krankheit etc.) ist auch Ratenzahlung im Moment schwierig.
Die Behörde teilte mir jetzt mit ich hätte aus meinem pfändungsfreien Betrag sofort zu zahlen, sonst würde vollstreckt bzw. ich müßte mit "Erzwingungshaft" rechnen....
Wie sieht es aus: dürfen die tatsächlich im laufenden Inso-Verfahren vollstrecken??? - Ach ja: meine Regel-Inso läuft noch; ich bin noch nicht in der WVP...
Wäre schön, wenn jemand hier Bescheid weiß... vielen Dank schon mal
und ein erfolgreiches 2008 für Euch alle
Cornelia