Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:23
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:23:22 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vollstreckung im laufenden Insolvenzverfahren (IN)  (Gelesen 673 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
hurts
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 16

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 26. Juni 2011, 09:34:14 »

Hallo,

die Gemeinde hat  , per Amtshilfe meiner neuen Wohnortgemeinde, die Vollstreckung von Insolvenzforderungen eingeleitet.
Ich habe nun die Ankündigung bekommen.

Es handelt sich um Nebenkosten von Parkknöllchen aus der Zeit vor Ins. Eröffnung.
Hier habe ich die Ordnungswidrigkeit selber bezahlt, aber keine Mahnkosten, etc.
Immer wieder habe ich der alten Gemeinde mitgeteilt, dass es sich hierbei um
Insolvenzforderungen handelt.Man hat dies ignoriert und immer wieder die
Vollstreckung eingeleitet, somit kamen immer wieder 10€ pro Vorgang dazu.
Dann habe ich dme Amtsleiter das mal persönlich erläutert, danach war erstmal Ruhe.

Nun bekomme ich Post von meinem neuen Wohnort.

Was kann ich tun, die werden sagen, sie hätten mit der Sach nichts zu tun und nur zu vollstrecken?
Wie kann ich die Vollstreckung hemmen?
Das Insolvenzgericht "anrufen?
Oder sollte ich es wirklich einem RA in die Hand geben?

Danke für Eure Hilfe!


Gespeichert
Der_Alte
weiß was
*****

Karma: 8
Offline Offline

Beiträge: 1390

Danke
-von Ihnen: 7
-an Sie: 260


« Antworten #1 am: 26. Juni 2011, 17:52:08 »

Im laufenden Insolvenzverfahren ist die Vollstreckung nach § 89 InsO untersagt, in der Wohlverhaltensperiode gilt § 294 InsO.

Wenn die Forderung aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung stammtwürde ich der "alten" Gemeinde das schriftlich unter Beifügung des Eröffnungsbeschlusses letztmalig mitteilen. Sollte sich die Gemeinde weiterhin stur stellen würde ich das Insolvenzgericht um einen feststellenden Beschluss bitten.
Gespeichert

Es grüßt der Alte
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2805 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz