Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:23
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:23:44 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vollstreckungsbescheid??  (Gelesen 733 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
gelb40
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 25

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 0


« am: 16. Juli 2008, 17:10:04 »

Hallo liebe Forumleser,
mein Insolvenzverfahren wurde am 23.06.2008 eröffnet.

Heute bekam ich einen Vollstreckungsbescheid von einem der angegebenen Gläubigern.Ich habe sofort meinen Inso-Verwalter angerufen und ihn darüber informiert.

Leider ist dieser nicht sehr zugänglich. Er meinte, ich soll dem Amtsgericht eine Kopie über die Eröffnung des Verfahrens zuschicken.

as muss ich jetzt beachten und was könnte schlimmsten Falls auf mich zukommen. Besten Dank für Eure Tips.
Gespeichert
lucca_m
weiß was
*****

Karma: 4
Offline Offline

Beiträge: 799

Danke
-von Ihnen: 10
-an Sie: 50



« Antworten #1 am: 16. Juli 2008, 17:22:22 »

Wieso ist er denn nicht zugänglich? Er hat Ihnen doch gesagt, was Sie tun sollen.

Also schicken Sie eine Kopie des Eröfnnungsbescheids an das Amtsgericht, welches den Vollstreckungsbescheid erstellt hat und evtl. noch eine Kopie an den antragsstellenden Gläubiger oder dessen Vertreter.

Das war's.
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3379 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz