Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:23
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:23:50 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vollstreckungsbescheid  (Gelesen 1448 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Gast
weiß was
*****

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 355

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0



« am: 31. Januar 2007, 09:43:08 »

Hallo zusammen ich hab da ein kleines Problem.
Mitte letzten Jahres ist aufgrund eines Finanziellen Engpasses ein Vollstreckungsbescheid gegen mich erwirkt worden, zu Recht das gebe ich zu. Bevor es zu einer Vollstreckung gekommen ist habe ich mich, mit dem Anwalt meines Gläubigers, Aussergerichtlich auf eine Ratenzahlung geeinigt. Allerdings habe ich es finanziell nicht immer geschafft diese Einzuhalten. Von 840,- € Schulden (zum Zeitpunkt des Vollstreckungsbescheides inklusive aller Gerichts- Mahn- Rechtsanwalts- usw. Kosten) habe ich in den Letzten 6 Monaten 300,- Euro bereits zurückgezahlt. Da kann ja nicht die Rede davon sein das ich Zahlungsunwillig sei. Jetzt fordert der Anwalt allerdings die Gesamtsumme,  und ich bin nicht in der Lage diese zu Zahlen. Ich hab zwar wieder einen Job, allerdings keinen bei dem wirklich was übrig bleibt.  Kann ich mich jetzt nachdem der Vollstreckungsbescheid bereits vor Monaten ergangen ist noch irgendwie vor der Forderung der Gesamten Restsumme schützen. Oder hab ich nur ne Chance mit Knierutschen, das wird nämlich wohl nix werden.
Ich hoffe mir kann hier jemand etwas helfen, oder einen TIP geben wie ich damit am besten umgehen sollte.
Wünsch euch was!
Toni
Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 31. Januar 2007, 15:06:46 »

\"Kann ich mich jetzt nachdem der Vollstreckungsbescheid bereits vor Monaten ergangen ist noch irgendwie vor der Forderung der Gesamten Restsumme schützen.\"

zum üblichen Procedere :

Anwalt Lustig wird die Zwangsvollstreckung betreiben, die Kosten entsprechend nach oben treiben. Der Höhepunkt ist dann die sog. Eidesstattliche Versicherung, in der  u.a. Konten und Arbeitgeber anzugeben sind. Was dann folgt sind die üblichen Pfändungs-/Überweisungsbeschlüsse in Konten und Lohn beim Arbeitgeber. OK, Vollstreckungsschutz  gem. § 850k ZPO bei Kontopfändung ist möglich und bei der Lohnpfändung gibt die Lohpfändungstabelle weiter Auskunft.

Man kann jedoch die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung und somit die Preisgabe von Kontoverbindung und Arbeitgeber hinauszögern bzw. gänzlich abwenden, wenn

§ 900 ZPO ... (3) Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, dass er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.

Prob, Anwalt Lustig dürfte die Kontoverbindung bereits bekannt sein, da offenbar erste Teilzahlungen überweisen wurden (!?). Zu rechnen wäre dann als erste lustige Maßnahme mit einer Kontopfändung. Vollstreckungsschutz könnte dann, wie schon geschrieben, beim örtlichen Amtsgericht beantragen (§ 850k ZPO).  


\"Oder hab ich nur ne Chance mit Knierutschen, \"

Kann man auch versuchen.


MfG
Feuerwald
[addsig]
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2515 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz