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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:23:56 *
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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid  (Gelesen 994 mal)
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kingrip
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« am: 06. November 2011, 14:59:22 »

Guten Tag,

Ich bräuchte dringend ein bisschen Hilfe zu meinem Fall und hoffe das ich hier kompetente Antworte bekommen.

Ich habe einen 4 stelligen Schulden Betrag bei einem Gläubiger.
Letzten Monat ist ein gerichtlicher Mahnbescheid eingetroffen, worauf hin ich mich mit dem Gläubiger in Verbindung gesetzt habe.

Es wurde eine monatliche Ratenzahlung vereinbart.
gestern ist ein Vollstreckungsbescheid bei mir im Briefkasten gelandet.

Was ich da raus lesen konnte war das ich innerhalb von 14 Tagen Einspruch dagegen erheben kann, was ich jedoch nicht machen will.

Also ich habe das so verstanden, dass nach den 14 Tagen nächste Schritte gegen mich eingeleitet werden.

Bedeutet die Zustellung des Vollstreckungsbescheids bereits das mein Gehalt gepfändet wird ?
Davor hab ich nämlich ein bisschen Angst.

Oder wird mein Gehalt erst gepfändet wenn innerhalb der nächsten 14 Tagen keine Reaktion von mir Erfolg, sprich ich meine nächste Rate nicht zahle.

Ich bin ein bisschen durcheinander, wäre sehr nett wenn jemand einem Laien helfen kann :(.

Vielen Dank, MFG.
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Feuerwald
Moderator
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Beiträge: 2767

Danke
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WWW
« Antworten #1 am: 06. November 2011, 18:06:23 »

es ist völlig normal, dass nach dem Mahnbescheid der Vollstreckungsbescheid folgt. Damit ist aber keine automatische Pfändung von irgendetwas verbunden. Der Gläubiger müsste die Zwangsvollstreckung erst beantragen. Da hier eine Ratenzahlung vereinbart wurde, wird es wohl dazu nicht kommen.

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