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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:24:14 *
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Autor Thema: Vollstreckungsbescheid erhalten-------PANIK  (Gelesen 1522 mal)
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hilberta
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« am: 13. Mai 2010, 10:30:10 »

Hallo, liebe Mitglieder.
ich bin wieder äußerst panisch. Habe im April einen Mahnbescheid erhalten - der lag in meiner alten Wohnung, die ich zu Ende April gekündigt hatte, im Briefkasten - trotz Nachsendeauftrag.
Mahnbescheid eines Amtsgerichtes. Als ich den dort fand, war aber schon über eine Woche nach Zustellung vergangen. Beim TH angerufen und dort hingeschickt.
Jetzt fast drei Wochen dananch bekomme ich vom selben Gericht - Gläubiger ist in Inso verzeichnet - einen Vollstreckungsbescheid. Ich wieder beim TH angerufen und den Bescheid dort vorbeigebracht. Sie kümmern sich darum. Ich habe gesagt, dass sie sich ans Gericht wenden müssen, die den Vollstreckungsbescheid ausstellen.
Wie geht es jetzt weiter?? Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltesphase. Habe keine Lust, dass hier die Polizei oder Gerichtsvollzieher klingeln. Und kann ich dem TH diesbezüglich vertrauen, dass er sich oder seine Mitarbeiter drum kümmern oder sollte man dies lieber selber tun??????
Danke für ein paar Antworten oder Erfahrungsberichte.
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juergengrisu
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« Antworten #1 am: 13. Mai 2010, 11:38:46 »

Hi hilberta

Wenn sie das Insolvenzverfahren Eröffnet haben schnellstens zum TH damit Da passiert jetzt gar nichts mehr denn im Insolvenzverfahren greift der Pfändungsschutz ,die Gläubiger können nicht mehr pfänden...
Dies gilt aber nicht für NEU-Schulden die i der WVP gemacht werden ! Neuschulden sind Vollstreckbar.
in ihren Falle passiert nichts mehr..  Selbst wenn der Gerichtsvollzieher kommen sollte geht der sofort wieder wenn er den Inso Beschluss sieht..

Gruß Juergengris
« Letzte Änderung: 13. Mai 2010, 11:41:31 von juergengrisu » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 13. Mai 2010, 18:09:37 »

Sie sollten auf jeden Fall dem VB, sofern dies noch möglich ist, unter Hinweis auf die Inso widersprechen.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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hilberta
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« Antworten #3 am: 14. Mai 2010, 02:56:03 »

Danke für die schnellen Antworten.
Es sind Altschulden, die sind in der Inso schon aufgenommen. Widerspruch kann ich ja wohl nicht mehr einlegen, weil ich dem TH am Mittwoch schon das Schreiben gebracht habe, seiner Mitarbeiterin, besser gesagt.
Und wenn's nicht klappt, kommt erst ein Gerichtsvollzieher, nicht gleich die Polizei, richtig??
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juergengrisu
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« Antworten #4 am: 14. Mai 2010, 08:59:05 »

hi hilberta
Erstmal schön Ruhig bleiben ...die Polizei kommt garnicht die kommt nur wenn sie den Gerichtsvollzieher nach dem 4 mal nicht in ihre Wohnung lassen... aber der kommt jetzt bei ihnen gar nicht mehrdenn: ihr Treuhänder wird jetzt dem Gläubiger schreiben das sie Insolvent sind , und Vollstreckungen UNZULÄSSIG sind (hatte genau das gleiche hatte Panik war in der Zeit auch noch im Krankenhaus. Ich habe nie mehr einen Gerichtsvollzieher gesehen.
Die Polizei kommt eigentlich auch nur mit wenn ein Haftbefehl vorliegt das denk ich mir ist bei ihnen NICHT der Fall ... hatte ich auch NIE

beste grüße juergengris
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Mai 2010, 08:59:05 »



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hilberta
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« Antworten #5 am: 14. Mai 2010, 10:16:07 »

Ja, ich versuche, ruhig zu bleiben.
Ich habe alle Schulden angegeben, und INSO ist fast 1 Jahr schon eröffnet und der eine Gläubiger schickt mir immer Mahnbescheide-und Vollstreckungsbescheide und da habe ich eben halt etwas ein unruhiges Gefühl bekommen.
Aber wenn der TH das regelt, wovon ich mich am Montag überzeugen werde, ist wieder alles in Ordung.
Danke für die Antworten und für die Beruhigung. wink
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juergengrisu
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« Antworten #6 am: 14. Mai 2010, 10:22:44 »

Hi hilberta

Die Gläubiger sind schön Dumm denn auf den ganzen Kosten bleiben die selber sitzen.... Wie gesagt die dürfen NICHT mehr vollstrecken
wird schon alles;)

beste grüße juergengris
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