Hallo Maarlon,
erst einmal willkommen hier !
Wann eine Befreiung für die GEZ Gebühren möglich ist findest Du hier:
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/index.htmlEinzig die Tatsache sich in Insolvenz zu befinden oder diese beantragt zu haben reicht hierfür nicht aus.
Was genau meinst Du mit Zuzahlungen für die KK ?
Ansonsten geht es jetzt so weiter, dass das Insolvenzgericht Deinen Antrag prüft, ggf. noch relevante Unterlagen fordert und sollte alles seine Richtigkeit haben geht Dir dann in naher Zukunft ein Eröffnungsbeschluß zu und Dein Insolvenzverwalter wird Dir mitgeteilt.
Dieser wiederum wird einen Termin mit Dir vereinbaren und ggf. ebenfalls noch Unterlagen fordern.
Wenn Du berufstätig bist wirst Du gem. Pfändungstabelle den ggf. pfändbaren Betrag an ihn abführen und Dich ansonsten gem. §295 Inso an die Obliegenheiten des Schuldners halten müssen.
viele Grüße
small