Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:24
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:24:43 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vollzeit und Nebenjob  (Gelesen 624 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
DreamTheater
Jungspund
***

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 67

Danke
-von Ihnen: 2
-an Sie: 2


« am: 14. August 2011, 15:58:48 »

Guten Tag zusammen, meine Inso wurde im März 2009 eröffnet, seit kurzem bin ich in der WVP. Ich arbeite Vollzeit und habe ca 155 € an Pfändungsrate. Ich hatte jetzt überlegt, noch eine Nebentätigkeit auszuüben, um diese Summe ungefähr wieder reinzubekommen. Falls ich so eine Stelle finde (Zeitung austragen 2x/Woche, muss ich sicher den TH informieren und den neuen Arbeitgeber. Wie sähe es dann mit der Pfändung aus? Entsprechend mehr vom meinem Vollzeitgehalt oder eine zusätzliche Rate vom Nebenjob? 
Gespeichert
Insoman
Moderator
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 564

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 120



« Antworten #1 am: 15. August 2011, 10:51:07 »

Hierzu gibt es zwei unterschiedliche Sichtweisen -

Einerseits sagt

Zitat
§ 850e ZPO - Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

2. Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.

andererseits

Zitat
§ 850a ZPO - Unpfändbare Bezüge

Unpfändbar sind

1. zur Hälfte die für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teile des Arbeitseinkommens;

Wenn Sie bereits Vollzeit arbeiten, könnten Sie darauf hoffen, dass die zweite Sichtweise zur Anwendung kommt..
immerhin soll die "Mehrarbeit" nicht an Motivationslosigkeit scheitern...
Ich denke, hier ist eine gerichtliche Ermessensentscheidung angebracht (Höhe der Gesamtverschuldung, Tilgungsquoten etc.).


Gespeichert

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3492 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz