Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:25
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:25:07 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Von Vollzeit auf Teilzeit in Regelinsolvenz  (Gelesen 791 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
redster
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


« am: 26. Januar 2010, 08:46:25 »

Hallo,

ich befinde mich seit Ende 2007 in der Regelinsolvenz und arbeite seit 2007 festangestellt als Software-Enwickler 40h/Woche. Jetzt spiele ich mit dem Gedanken, mich neu zu orientieren. Dazu würde ich gerne meinen Job auf 20h/Woche reduzieren, mit dem Netto-Verdienst würde ich noch gut gerade klarkommen, liege damit noch sehr knapp über der Pfändungsgrenze.

Gemäß § 295 InsO soll ich ja eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben. Darf ich einfach meinen Arbeitsvertrag auf 20h/Woche reduzieren (wenn der Arbeitgeber mitspielt) und können Gericht/Insolvenzverwalter hier mitsprechen?

Langfristig ist geplant, durch die Umorientierung in eine andere Festanstellung mit 40h/Woche zu kommen.

Weiss hier jemand Rat?

Thanks, redster

Gespeichert
Feuerwald
Moderator
*****

Karma: 13
Offline Offline

Beiträge: 2767

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 354


WWW
« Antworten #1 am: 26. Januar 2010, 09:00:04 »

und können Gericht/Insolvenzverwalter hier mitsprechen?



befinden Sie sich noch Insolvenzverfahren?
Wurden die Verfahrenskosten gestundet und noch nicht bereinigt?

Zu 295  Abs. 1 Nr. 1 InsO - Erwerbsobliegenheiten

Es kann Ihnen zwar keiner vorschreiben, wie viel und wo Sie arbeiten, jedoch erscheint die von Ihnen geschilderte Vorgehensweise durch aus ein Verstoß der Erwerbsobliegenheiten zu sein. Ein Insolvenzgläubiger könnte – in Kenntnis – einen Versagungsantrag stellen.


Gespeichert

KSC


Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 0

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #2 am: 26. Januar 2010, 12:35:26 »

Will jetzt niemanden anstiften das zu tun, aber:

Warum machst nicht mit deinem Arbeitgeber aus, das es einfach nicht mehr möglich ist eben Vollzeit zu arbeiten, und er stellt dich dann auf Teilzeit ein?

Dann würdest die Sache umgehen, denn der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dich Vollzeit zu beschäftigten (besonders in der Krise).
Gespeichert
redster
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 13

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 2


« Antworten #3 am: 26. Januar 2010, 13:47:21 »

Ich befinde mich noch im Insolvenzverfahren, das mit dem Arbeitgeber würde ich wohl geregelt bekommen, da mache ich mir weniger Sorgen.

Allerdings haben weitere Google-Recherchen das Ergebnis gebracht, dass die Restschuld auf Antrag versagt werden kann, wenn ich nachweisbar nur teilzeitbeschäftigt wäre und mich nicht um eine Vollzeitstelle gekümmert hätte.

Egal, dann gehe ich das eben anders an, dauert es eben ein wenig länger. Mir gehts ja gut, ich muss nichts übers Knie brechen. :-)

Oberste Priorität hat die Restschuldbefreiung, hier möchte ich kein Risiko eingehen.
« Letzte Änderung: 26. Januar 2010, 13:48:55 von redster » Gespeichert
doktor mabuse
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 358

Danke
-von Ihnen: 3
-an Sie: 44



« Antworten #4 am: 26. Januar 2010, 14:01:56 »

Hallo,

kann die Beweggründe verstehen, kann mir aber auch vorstellen, daß Gläubiger und der TH dies anders sehen mögen. Die interessiert Deine Zukunft nicht (genausowenig den IV/TH), das Einzige was zählt ist Geld,Geld,Geld und nochmals Geld, was Du gefälligst abzuführen hast.(gilt für Beide)
Habe wegen meiner Dienstwagenregelung (die mich wohl viel Geld kosten wird)auch schon so manches Gedankenspiel gemacht, aber was Reduzierungen der Regelarbeitszeit und Zahlungen wie Weihnachts-und Urlaubsgeld angeht, so ist das nicht immer so einfach.
Habe mit meinem AG darübergesprochen, das Problem ist, reduziert Er einem Mitarbeiter die Arbeitszeit und die Sonderzahlungen,(um ihm aus Loyalität zu helfen) so ist er durch dieses Gewohnheitsrecht angehalten, es bei allen Mitarbeitern zu tun. Macht er es nur bei Einem (nämlich bei Dem, der in der Insolvenz ist), so ist dies sehr verdächtig. Natürlich ist ein Unternehmer autark in seinem Handeln, aber Er muß mit Rückfragen rechnen, wenn der TH wissen möchte, warum Herr XY plötzlich die Stundenzahl reduziert oder  sein Weihnachtsgeld gestrichen wird (mit dem Hintergrund, eine andere, für den Arbeitnehmer günstige Lösung zu finden)

Mich beschäftigt die Thematik auch, aber es ist schwer aus dem Stand  eine Lösung zu finden die Allen gerecht wird und sauber ist.
Ich werde mich weiter über Möglichkeiten informieren und die hier zur Diskussion stellen.

Gruß
Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 26. Januar 2010, 14:01:56 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags: Vollzeit  Teilzeit  Regelinsolvenz 
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2741 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz