Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:25:35 *
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Autor Thema: Von wann bis wann ist ein Inso-Jahr. 10% im 5ten Jahr. Inso Ende  (Gelesen 1310 mal)
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Mandarin
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« am: 10. Januar 2008, 12:56:21 »

So jetzt gibt´s erst mal ein Löffel Honig. Dieses Forum ist m. E. das am professionellste, fachlich fundierteste was ich in der letzten Zeit gelesen habe, Danke Ihnen.

Auf die Gefahr hier als Newbie etwas doppelt zu posten...


Mein Status:

  • Aufgerafft zur Eröffnung des Regelinsoverfahrens Apr2004 . "Preis" €2.194,36
  • Verfahrenseröffnung 04.Aug2004. Laufzeit 6Jahre
  • 07.Feb2006 Aufhebung des Verfahren gem §200InsO. Beginn der WVP
  • Vollbeschäftigung im gesamten Verfahren & der WVP. Mtl. Bedienung.


Meine Frage:                                                                
  • Ist mein jeweils laufendes Geschäftsjahr vom 04.Aug - 03.Aug ?
  • Stichwort 10 & 15%iger Bonus. Erfolgt dieser durch mtl Reduktion meiner Zahlung
    (mit Beginn 2009 oder ab August, s.o.) an den bestellten Verwalter
    oder einmalige "Rückvergüttung"?
  • Endet die gesamte "Lebenserfahrung"  auf den Tag genau nach 6Jahren mit dem Datum 04.Aug.2010?
  • Stichwort: Vorzeitige Beendigung der Wohlverhaltenszeit. Welche Aspekt müssen erfüllt werden?


 
Eine persönliche Anmerkung zum Thema Insolvenzverwalter:
Ihr Verwalter arbeitet nicht in Ihrem Sinne, auch wenn Sie Ihn bezahlen.  nono
Auch der für mich bestellte Verwalter hat sich - wie so viele andere auch - nicht mit Ruhm bekleckerte. Mußte aber auch erst die Erfahrung machen.

Stichwort: Heirat-->Unterhaltspflicht--> keine mtl. Zahlg.--> Ergebnis: Ehefrau Verdienst zu hoch --> keine Unterhaltspflicht.  Zitat: " ich bitte Sie Herr Mandarin, das kann ich gar nicht gesagt haben. Ich darf doch gar keine Rechtsberatung machen". Das hörte sich aus seinem Mund vor der Heirat ganz anders an. 

Oder er ist nicht bereit mir schritflich mitzuteilen, wie hoch meine mtl. Zahlung zu sein hat. Zitat: " Sie sind doch sooo fit mit dem www, schauen Sie ins Netz, da finden sie die entsprechenden Pfändungstabellen.
Überweise seit dem alle mtl. Zahlungen an den Treuhänder "unter Vorbehalt".

Der Kontakt mit der Verwalter erfolgt nur noch per EMail.



...wenn ich Sie um folgenden Gefallen bitten dürfte: Berücksichtigen Sie das meine Ausbildung nicht das Studium der Rechtswissenschaften umfasste. Aus diesem Grund bitte ich um leicht verdauliche Erklärung, ohne ausschließliches Verweise auf entsprechende § der InsO...
Danke Ihnen thumbup Mandarin
« Letzte Änderung: 13. Januar 2008, 10:41:10 von Mandarin » Gespeichert

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Mandarin
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« Antworten #1 am: 10. Januar 2008, 14:57:25 »


Ist doch prima, wenn man sich seine Fragen - nach entsprechender Recherche- selbst beantworten kann jop



zu meiner Frage 1: noch keine eindeutige Klärung erlangt. Bitte um Antwort.


zu 2:  Zum Teil beantwortet. Frage noch offen, ob ab Januar oder ab August 09.
Ansonsten keine eindeutige Regelung ob mtl. oder einmalig, TH abhängig (Dank @ ThoFa zu Newmans Frage)

zu 3: Erklärt sich aus dem Topic http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Es-ist-vollbracht--1680.html und dem beigefügten Schriftstück. Ende zum 27.Aug  mit Beschluß vom 25.Okt.
So etwas möchte ich auch ON stellen können wink @ jafern.

zu 4: Vorzeitige Beendigung fällt in so fern flach, da mir mal eben rund 150t€ur fehlen um neben den Gläubigerforderungen auch die entsprechenden AG Gebühren zu begleichen... whistle



 Mandarin
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Feuerwald
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« Antworten #2 am: 10. Januar 2008, 15:25:30 »

"Stichwort 10 & 15%iger Bonus. Erfolgt dieser durch mtl Reduktion meiner Zahlung (mit Beginn 2009 oder ab August, s.o.) an den bestellten Verwalter  oder einmalige "Rückvergüttung"?"

-> § 292 InsO ... Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen.

"Endet die gesamte "Lebenserfahrung"  auf den Tag genau nach 6Jahren mit dem Datum 04.Aug.2010?"

§ 287  InsO ... Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt.

Damit ist die Chose aber noch nicht ganz vorbei. Denn bis zum Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung kann es nach Auslaufen der Abtretung noch ein Weilchen dauern. § 300 InsO ... Ist die Laufzeit der Abtretungserklärung ohne eine vorzeitige Beendigung verstrichen, so entscheidet das Insolvenzgericht nach Anhörung der Insolvenzgläubiger, des Treuhänders und des Schuldners durch Beschluß über die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Und weil wir ja ganz besonders gründliche Leutz in Deutschland sind, kann die erteilte Restschuldbefreiung noch binnen Jahresfrist widerrufen werden. § 303 InsO ... Auf Antrag eines Insolvenzgläubigers widerruft das Insolvenzgericht die Erteilung der Restschuldbefreiung, wenn sich nachträglich herausstellt, daß der Schuldner eine seiner Obliegenheiten vorsätzlich verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger erheblich beeinträchtigt hat.
Und wenn bis zur Erteilung die gestundeten Verfahrenskosten noch nicht (gänzlich) bereinigt sind, wirkt die Stundung noch eine zeit lang nach

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jafern
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« Antworten #3 am: 10. Januar 2008, 17:00:00 »

So jetzt gibt´s erst mal ein Löffel Honig. Dieses Forum ist m. E. das am professionellste, fachlich fundierteste was ich in der letzten Zeit gelesen habe, Danke Ihnen.
Vielen Dank  für die Blumen  Applaus ; die Ehre gebührt aber nicht dem Betreiber allein, sondern gleichermaßen den Top-Moderatoren!


...
So etwas möchte ich auch ON stellen können wink @ jafern.
...

... und dabei drücke ich Dir (aber auch allen anderen!) ganz fest die Daumen; mit den Hilfestellungen, Tipps und Tricks hier im Forum sollte es auch gelingen   thumbup

Alles Gute wünscht

José
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Nach über fünf Jahren als Betreiber von pwn.info habe ich das Projekt Ende 2008 in andere, vertrauensvolle Hände übergeben.
Seit Oktober 2008 bin ich als selbstständiger Unternehmer in der Branche tätig, in der ich über zehn Jahre als Angestellter mein Brot verdiente ;-)  Ich wünsche allen hier weiterhin gutes Gelingen und viel Erfolg!
Mandarin
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« Antworten #4 am: 11. Januar 2008, 20:15:35 »

Warscheinlich habe ich mich mit dem LAUFTEXT und der Bitte auf das NICHT verweisen von Paragraphen der InsO etwas undeutlich ausgedrückt.... Ich weiß, manchmal nuschel ich.

Da mein TH mir immer zum Jahresbeginn eine Anfrage zu meinem Status ( Arbeit ja/nein, wieviel Netto, Erbschaftserwartung usw. (Ich denke alle die es betrifft kennen diese Schreiben) schickt, möchte ich Wissen wann mein jeweiliges "Geschäftsjahr" beginnt. Schließlich richtet sich doch danach wann ich meinen mtl. Selbstbehalt erhöhen kann, sprich mehr Kohle in der Tasche habe.

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 11. Januar 2008, 20:15:35 »



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ThoFa
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« Antworten #5 am: 12. Januar 2008, 01:13:35 »

Hallo,

10 % vier Jahre nach Aufhebung des Verfahrens...also bei Ihnen 07.02.2010. I.d.R. mittels Rückzahlung bei der Verteilung. In den Genuss der 15 % kommen Sie nicht mehr, da Ihre WVP am 03.08.2010 endet.
Sollten die Verfahrenskosten gestundet (und noch offen) sein, gibt es keine Rückzahlung (unter Beachtung §115 ZPO).

MfG

ThoFa


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Mandarin
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« Antworten #6 am: 12. Januar 2008, 11:11:38 »

Danke  thumbup

Nur mal so für´s Verständnis, sind Personen bekannt, die in den 15%igen "Bonus" Genuß kamen.

Wenn ja, wie sieht das gesamte Zeitfenster von der Eröffnung, über Beginn der WVP, bis zur RSB aus? Wann begann das 5te bzw. 6te Jahr?

Das würde doch u.U. heißen, es gibt Menschen deren gesamte Insolvenz inkl WVP länger als 6 Jahren ist ...  Oh_no

Wo doch die 6 Jahren der Silberstreif am Horizont sind. Die Motivation bei der Durchschreitung des dunkeln Tales der Tränen... Ok, ich gebe zu das war gerade sehr theatralisch

Fällt mir halt ein bißchen schwer das mit der Gesamtlaufzeit von 6J vom Tag der Verfahrenseröffnung bis zur RSB nachzuvollziehen, wenn nicht alle  in den "Genuß" der 15% kommen soll. 

Wobei ich selbstverständlich lieber die RSB in der Hand halte, als auf die 15% zu hoffen.

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paps
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« Antworten #7 am: 12. Januar 2008, 12:53:57 »

m.E. wurde dieser Passus aus der Alten Ordnung ohne darüber nachzudenken übernommen, Lediglich das 7 Jahr wurde "entfernt".
Selbst bei einer Verfahrenszeit von minimal 6 Monaten, würde das vollendete 6.Jahr nach Aufhebung nicht erreicht werden können.
Also reine Makulatur.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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