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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:25:57 *
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Autor Thema: Vor Antrag zur Regelinsolvenz  (Gelesen 380 mal)
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sonnenblume1981
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« am: 23. März 2010, 14:35:09 »

Hallo zusammen!

Ich bin ganz neu hier und hoffe, ihr könnt mir helfen.

Ich bin zur Zeit noch selbstständig und werde diese Selbstständigkeit nach jetzt gut zwei Jahren aufgeben müssen. Die Gesamtschulden belaufen sich auf knapp 60.000,00€, der Großteil (45.000,00€) ist ein Bankdarlehen. Das Inventar könnte für 20.000,00€ verkauft werden, aber so wie es im Moment aussieht, lässt sich die Bank auf einen Vergleich nicht ein. Also müsste ich in das Regelinsolvenzverfahren.

Nun meine großen Fragezeichen: An das Einkommen meines Mannes können sie ja nicht dran. Wie sieht es aber bei einem gemeinsamen Konto aus? Macht es noch Sinn, vor Antragstellung alles auf seinen Namen umzuschreiben, also gemeinsames Konto und das Sparbuch, das auf uns beide läuft ...

Ich möchte keine Gelder unterschlagen, aber es ist halt nicht mein Geld, das dort liegt. Das Konto und das Sparbuch laufen zwar auf uns beide (wurde nach der Hochzeit so eingerichtet), aber es ist das Geld, was ER verdient hat. Ich habe mich vor meiner Selbstständigkeit um unseren Sohn gekümmert, davor hatte ich studiert, hatte also auch kein eigenes Einkommen. In den letzten beiden Jahren gabs aus der Selbstständigkeit keinen Gewinn, es ist also tatsächlich alles sein Geld.

Außerdem laufen auf meinen Namen ein Riestervertrag, zwei private Rentenversicherungen und ein Bausparvertrag, in die mein Mann einbezahlt. Was passiert damit, wenn ich Insolvenz anmelde?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen! ;-) Danke schomal!

Gruß
sonnenblume
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rookie


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« Antworten #1 am: 23. März 2010, 15:03:41 »

Hi,

bezüglich des Kontos kann ich nur raten, dass jeder Ehegatte ein eigenes Konto haben sollte.
Auf keinen Fall Gemeinschaftskonto !!


Was Sparbuch und Riester etc. anbelangt muss ich auf die Profis hier im Forum verweisen, da sich dies meiner Kenntnis entzieht.

Antworten hierzu werden Sie sicher zeitnah erhalten.
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 15:10:45 von rookie » Gespeichert
paps
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« Antworten #2 am: 23. März 2010, 19:25:56 »

Ich denke, dass wegen der Verträge eine Insolvenz gut überlegt sein will.

Zum Sparbuch:
Es dürfte sich um gemeinsames Vermögen der Eheleute handeln, unabhängig davon wer was einzahlt.
Hier würde ich zu einer Teilung tendieren.
Sollte das Sparbuch auf ihren Mann umgeschrieben werden, wäre es u.U. 10 Jahre anfechtbar, mindestens aber 2 Jahre.

Zu den Verträgen:
Wenn Sie selbständig waren, haben Sie einen abgeleiteten Vertrag (Riester)mit einem Eigenanteil von 0,- Euro.
Kündigungswerte ergeben sich nur aus der staatlichen Förderung, die unpfändbar ist.
Insofern könnte der Vertrag weiter bestehen.

Die beiden Rentenversicherungen müssten nach §851c ZPO pfändungssicher gestaltet werden.
Ein Versicherungsnehmerwechsel wäre u.U. auch anfechtbar.

Der BSV ist weg, wenn er nicht übertragen wird.
Abtretung ev. Vorhanden?
« Letzte Änderung: 23. März 2010, 19:27:45 von paps » Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
sonnenblume1981
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« Antworten #3 am: 24. März 2010, 13:17:22 »

Hallo ihr beide,

danke euch schonmal für eure Antworten...

<Ich denke, dass wegen der Verträge eine Insolvenz gut überlegt sein will.>
@paps: Kannst du mir das vielleicht bitte näher erklären.

Und zum Thema Sparbuch: Wenn das Geld auf dem Sparbuch als gemeinsames Angespartes gesehen wird: was passiert, wenn ich mit meiner Hälfte meine Schulden bei meinen Eltern anteilig begleichen würde? Könnte das Ganze nach Insolvenzanmeldung angefochten werden?

Werde mal gleich bei der Versicherung wegen der RV nachfragen.

Gruß
sonnenblume
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