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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:26:22 *
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Autor Thema: Vor PI Eröffnung ..  (Gelesen 355 mal)
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anna1977
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« am: 25. Juni 2010, 19:43:15 »

Ach , hab so viele Fragen ! Weiss jemand von Euch ob Zahlungen von E Bay und anderen Verkäufen so immer um die 50-100 Euro , die man auf meinen Kontoauszügen sieht , VOR Eröffnung ...mir Schwierigkeiten beim TH bescheren können ????? whistle
Ich verdiene doch nur 300 E
uro ,dann ist doch der unpfändbare betrag nie überschritten , oder ?? cry
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« Antworten #1 am: 25. Juni 2010, 19:59:01 »

m Insolvenzverfahren wird das gesamte Vermögen des Schuldners erfasst; sowohl das, dass im Zeitpunkt der Eröffnung des Verfahrens bestand, als auch alle Vermögenspositionen, die er während des Verfahrens hinzu erwirbt (§ 35 InsO).
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anna1977
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« Antworten #2 am: 25. Juni 2010, 20:04:57 »

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Was heisst das genau was Fuffis aufm konto angeht die auf dem Kontoauszug zu sehen sind ?
Danke Fallera fürs Antworten !!
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« Antworten #3 am: 25. Juni 2010, 20:11:37 »

Im laufenden Verfahren würde ich es nicht tun!!!

In der anschließenden WVP dürfen sie wieder sparen wie der teufel!

DURCHHALTEN! juchu
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« Antworten #4 am: 25. Juni 2010, 20:22:04 »

NEE NEE ich werde nichts mehr verkaufen und somit sind auch keine extra Euros mehr in Zukunft auf meinem Konto ! Da hab ich ja Glück das ich die kleinen Beträge VOR Eröffnung erhalten hab . Schön das der TH da nit drauf rumhackt .. nono
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« Antworten #4 am: 25. Juni 2010, 20:22:04 »



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« Antworten #5 am: 25. Juni 2010, 20:24:53 »

OK, es ist trotzdem nicht egal welche Rechtsgeschäfte sie vor Eröffnung getätigt haben.
Es dürfen auch hier keine Gläubiger benachteiligt worden sein.
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« Antworten #6 am: 25. Juni 2010, 20:28:03 »

Irgendwie sind die Gläubiger ja benachteiligt worden ..oder ? Weil ich von meinem unpfändbaren Einkommen , auch die paar Fünfziger von Verkäufen , nix den Gläubigern gegeben hab ! Und vor allem weil ich das dem TH oder dem Inso Gericht nicht angegeben hab ? Doch Schwierigkeiten in Sicht ??
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Fallera
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« Antworten #7 am: 25. Juni 2010, 20:38:57 »

Bei diesen Beträgen nein!
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« Antworten #8 am: 26. Juni 2010, 11:46:59 »

ob Zahlungen von E Bay und anderen Verkäufen so immer um die 50-100 Euro , die man auf meinen Kontoauszügen sieht ,  ...

das hört sich schon fast nach gewerblicher Tätigkeit an
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anna1977
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« Antworten #9 am: 26. Juni 2010, 17:36:32 »

warum gewerblich ? hab Sakkos verkauft , von meinem Mann ! das hat insgesamt in einem jahr die 500 Euro nicht überschritten ! Wie kommst du darauf ?? dntknw
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anna1977
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« Antworten #10 am: 26. Juni 2010, 17:40:25 »

Stimmt Fallera , genau so wie ichs geschrieben habe ! nicht mehr , nicht weniger ! ich verdien doch nur 300 Euro monatlich ..die paar euros von Ebay dazu ..macht immer noch nichts was man mir pfänden kann ! geb doch im Inso Antrag das Kleine Ebay Zeugs nicht an ..Plant man auch mitunter spontan . Da ich jetzt nen TH Termin hab , den ersten übrigens ..mach ich bestimmt nix mehr ohne das Wissen des TH !! !! zumindest nichts was man irgendwo auf Auszügen sieht thumbup
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