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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:29:17 *
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Autor Thema: Vor der Insolvenz und ehemaliger Stromanbieter will Strom abstellen  (Gelesen 247 mal)
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Deloona79
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« am: 08. Februar 2012, 09:22:39 »

Ich weiß dass das Thema hier schon etliche Male zur Sprache kam,aber hab trotz vielem Suchen hier nicht wirklich die passende Antwort zu meiner Frage gefunden. Und zwar kam im November eine große Nachzahlungsrechnung von meinem ehemaligen Stromanbieter,der auch der örtliche Netzbetreiber ist. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Anwalt sollte ich daraufhin den Stromanbieter wechseln (hat Gott sei Dank auch direkt zum 01.12.2011) geklappt und die RWE wurde mit in die Gläubigerliste aufgenommen.Auf meine Frage an den Anwalt,ob ich die Rechnung der RWE nicht per Ratenzahlung abstottern könnte,kam lediglich der Hinweis dass das nicht möglich wäre da Gläubigerbevorzugung. Also hab ich gehofft,dass das mit der Inso schnell von statten geht und es gar nicht erst zur Stromsperre kommt. Traurigerweise schein ich nicht wirklich den besten Anwalt "erwischt" zu haben,da sich Mitte Dezember heraus stellt,dass die Kanzlei schlichweg vergessen hat drei!!! Gläubiger anzuschreiben. Also nochmal drei Wochen warten bis die Rückmeldung der Gläubiger kam. Davon haben sich 2 in der Frist nicht gemeldet,die haben jetzt nochmal eine dreiwöchige Frist bekommen,von der jetzt grad mal 1 1/2 Wochen um sind und DANN erst beginnt das Schuldenbereinigungsverfahren. Heißt für mich natürlich das es langsam ganz schön brenzlig wird. Zumal jetzt am Dienstag ein persönlich eingeworfener Brief der RWE in meinem Briefkasten lag und mir eine letzte Frist von 3 Tagen zur Begleichung der 400 € gab.
Damit jetzt endlich zu meiner Frage-darf die RWE das nun oder nicht? Hat jemand damit Erfahrungen gemacht? Ich hab gestern direkt dort angerufen und um Ratenzahlung gebeten und warte zur Zeit noch auf die Rückmeldung. Ich hab denen natürlich auch geschildert,dass ich drei Kinder in der Wohnung habe und wir den Strom auch für unser Warmwasser brauchen.
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Insoman
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« Antworten #1 am: 08. Februar 2012, 11:50:49 »

Zitat
sollte ich daraufhin den Stromanbieter wechseln (hat Gott sei Dank auch direkt zum 01.12.2011) geklappt

... ist mir jetzt nicht ganz klar..
Wenn Sie den Anbieter gewechselt haben, kann Ihnen der alte Anbieter doch nicht den "Saft" abdrehen..
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Deloona79
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« Antworten #2 am: 08. Februar 2012, 12:21:38 »

Das wußte ich bis eben aber noch nicht. Hab viel zu dem Thema im Internet gesucht und dort war oft zu lesen,dass der alte Stromanbieter den Strom kappen darf, wenn er der örtliche Netzbetreiber ist und demnach dem neuen Anbieter die Stromleitungen zur Verfügung stellt. Nach vielem telefonieren heute bin ich jetzt aber schlauer!!  wink Selbst die nette Dame bei der RWE hat mir eben mitgelteilt (O-Ton "...mal so unter uns..."  wink...),dass sie das gar nicht dürfen und mein Rechtsanwalt hat grad auch noch mal was entsprechendes an die RWE gefaxt.  thumbup
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