Hallo gute Leute

Befinde mich sei etwa drei Monate im eröffnetem Verbraucherinsolvenzverfahren.
Habe letzte Monat laut meinen Treuhänder , versäumt seine Zustimmung einzuholen ,
für Eröffnung neues Bankkontos die neue Kontofreigabe benötigt .
Diese Sache ist jetzt , wie ich mir denke erlähdigt , da ich mich schriftlich
entschuldigt habe , und habe auch erfahren dass meine Insolvenz dadurch auch
nicht gefährdet ist .
Jetzt mache mir aber sorgen

, was darf ich eigentlich noch machen , oder
selbst entscheiden , und was alles benötigt vorab Zustimmung des Treuhänders im
eröffnetem Insolvenzverfahren . Wie weit geht das eigentlich . Oder muss ich auch vorab
den Treuhänder Fragen wen ich Brötchen beim Bäcker hole ????
Wo ist das ganze detaliert beschrieben

, welche Gesetztekste regeln das ???
Gruss , und Gottes Segen wünscht Euch
Christ