Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:29:39 *
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Autor Thema: Vorausetzung für Insolvenz  (Gelesen 732 mal)
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nadah
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« am: 05. Juli 2010, 14:54:52 »

Hallo Ihr,
heute berichtete mir ein Patient, dass er vor zehn Jahren als selbständiger Unternehmer Konkurs gemacht hat, nachedem sein Kompangnon ausgestiegen ist. Daraufhin versuchte dieser Mann vier Jahre lang,alleine seine Firma zu retten, was ihm aber nicht gelang. Er erkundigte sich daraufhin mehrmals bei einer Schuldnerberatung nach der Möglichkeit einer Insovenz, erhielt aber die Auskunft, dass das nun nicht mehr möglich sei. Seit zehn Jahren lebt er als Zeitarbeiter von einem Lohn unter der Mindestgrenze und zaht nebenbei Schulden ab, hat noch Restschulden in Höhe vonca. 100000 Euro, einige sener Gläubiger haben einen Titel über 30 Jahre.
Nun meine Frage ans Forum: Gibt es für ihn irgendeine Möglichkeit, doch noch Insovenz anzumelden oder auf andere Weise die ständigen Pfändungsdrohungen seiner Gläubiger abzuwenden ? Für Eure Tipps wäre ich sehr dankbar!
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Fallera
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« Antworten #1 am: 05. Juli 2010, 14:57:19 »

- Warum war keine INsolvenz möglich?
- Wie viele Gläubiger?
- Was für eine Art von Schulden sind das?
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nadah
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« Antworten #2 am: 05. Juli 2010, 15:09:11 »

Hallo Fallera,
Danke für die rasche Rückmeldung. Also, so weit ich weiß, handelt es sich um Schulden durch Aufträge, welche der Selbständige (Küchenmontage) entgegennahm, als er noch gemeinsam mit seinem Kollegen die Frma innehatte. Als der Kollege dann ausstieg, konnte mein Patient die Aufträge wohl nicht erfüllen. Die Schulden hat er also bei verschiedenen Gläubigern.  Als Begründung für die Unmöglichkeit einer Insolvenz wurde angeblich mitgeteilt, dass dies unmöglich wäre, wenn auch nur einer seiner Gläubiger nicht einverstanden wäre. (???)
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Fallera
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« Antworten #3 am: 05. Juli 2010, 15:18:52 »

Sehr seltsam! Ich denke Ihr Bekannter sollte den Weg zu einer Schuldnerberatung schnellstens aufsuchen!

Die Anzahl der Gläubiger wäre für die Verfahrensart entscheidend und auch die Art der Schulden. Z. B. Schulden aus Arbeitsverhältnissen etc.

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nadah
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« Antworten #4 am: 05. Juli 2010, 15:21:05 »

Danke, werd ich erst mal so weiter geben!
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 05. Juli 2010, 15:21:05 »



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nadah
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« Antworten #5 am: 17. Juli 2010, 12:50:41 »

Hallo, da bin ich wieder mit neuen Infos und neuen Fragen:
Mittlerweile weiß ich, dass es sich um Schulden aus Anschaffungen für das Geschäft (d.h. Arbeitsmaterialien, Frimenwagen etc.) handelt , ausstehende Lohnkosten gibt es nicht. Seitens der Schuldnerberatung wurde meinem Patienten wohl mitgeteilt, seine Schulden (100 000 E) seien zu hoch für eine Insolvenz, außerdem hätten sich nicht alle Gläubiger einverstanden erklärt. Kann das sein?
Außerdem bekommt dieser Mann täglich Mahnungen und Pfändungsdrohungen seiner Gläubiger, obwohl sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Ist so etwas überhaupt zulässig?
Danke für Deine/Eure Antwort!
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nadah
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« Antworten #6 am: 17. Juli 2010, 12:55:12 »

Kleine Ergänzung:Der Patient hat ca 80 000 E Schulden bei seiner Bank, 15 000E Schulden bei einem Autohändler, ansonsten einge kleinere Beträge bei verschiedenen Gläubigern, welche er in den letzten zehn Jahren teilweise schon abbezahlt hat.
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Feuerwald
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« Antworten #7 am: 17. Juli 2010, 15:43:33 »

seine Schulden (100 000 E) seien zu hoch für eine Insolvenz

-> Unsinn.

 außerdem hätten sich nicht alle Gläubiger einverstanden erklärt

-> Unsinn.

Außerdem bekommt dieser Mann täglich Mahnungen und Pfändungsdrohungen seiner Gläubiger, obwohl sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt. Ist so etwas überhaupt zulässig?

-> ja, das ist zulässig.


Wenn keine Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnissen  bestehen (bspw. gegenüber Sozialkassen) und es nicht mehr als 19 Gläubiger gibt, kann eine Verbraucherinsolvenz angestrebt werden.

Und wenn doch Verbindlichkeiten aus früheren Arbeitsverhältnisse bestehen und oder die Zahl der Gläubiger über 19 liegt, kann alternativ ein Regelinsolvenzverfahren durchlaufen werden.

Ob nun 10 TEURO oder 10 Mio. Euro ist völlig egal. Die Gläubiger müssen auch nicht zustimmen.
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nadah
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« Antworten #8 am: 19. Juli 2010, 21:01:33 »

Herzlichen Dank!  thumbup
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