Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:29:52 *
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Autor Thema: Vorbereitung meiner Inso  (Gelesen 333 mal)
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auchpleite
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« am: 15. Oktober 2009, 17:55:24 »

Hallo Community,

ich bereite derzeit meine Unterlagen für die Inso auf- und vor.

Ein Erst-/Vorgespräch bei der Verbraucherzentrale hat bereits statt gefunden.
Für den 2.11. steht dort (...nach Wartezeit) ein weiterer Termin an. Da es nicht meine Art ist mit einem Karton voll ungeöffneter Briefe aufzuschlagen, werde ich eine Gläubigerliste anfertigen und akkurat sortierte- und geordnete Unterlagen vorlegen.

Meine 1. Frage ist:
  • ist es sinnvoll, vorab Forderungsaufstellungen von den Gläubigern an zu fordern, oder wird dieses (ggfls. zeitnah) von der Institution erledigt?

Mein 2. Anliegen ist:
Meine Mutter (Rentnerin) hat mir Geld "geliehen", bzw. div. Sachen für mich bezahlt. Eine Rückforderung ihrerseits ist nicht zu erwarten...

Frage dazu:
  • soll ich meine Mutter, im Rahmen eines Darlehens-Vertrages und somit als weitere Gläubigerin, mit in die Inso einbeziehen?

Mein 3. Anliegen:
Ich war bis ca. 1994 - 1998 selbstständig. Altlasten aus dieser Selbstständigkeit gibt es nicht!

Frage dazu:
  • KANN oder SOLL ich, auf Grund dieser Selbstständigkeit aus der Verganganheit, das RI oder PI Verfahren anstreben?
    Welche Vor- bzw. Nachteile währen zu erwarten?

Besten Dank für Eure Aufmerksamkeit!
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Viele Grüße

auchpleite
paps
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« Antworten #1 am: 15. Oktober 2009, 20:21:31 »

Je genauer der Forderungsaufstellungen sind, u, so schneller läßt sich der AEV durchführen.

Ihre Mutter ist als Gläubiger anzugeben, kann aber im Rahmen des AEV verzichten.
Sinn macht das immer dann, wenn keine ausreichenden Unterlagen über die gewährten Darlehen vorliegen oder die zu erwartende Quote gering ist.

Bezüglich der Selbständigkeit wäre zu klären, ob mehr als 19 Gläubiger existieren.
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auchpleite
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« Antworten #2 am: 16. Oktober 2009, 00:17:14 »

Hallo paps,

danke für die schnelle Beantwortung!

Je genauer der Forderungsaufstellungen sind, u, so schneller läßt sich der AEV durchführen.
Einen AEV, (im "für mich verständlichen" Sinn - es sei denn, dieses Procedere ist grunds. Bestandteil des Verfahrens -), wird es wohl, auf Grund Vermögenslosigkeit, nicht geben...
 
Ihre Mutter ist als Gläubiger anzugeben (...)
(...)
Bezüglich der Selbständigkeit wäre zu klären, ob mehr als 19 Gläubiger existieren.
Unter Berücksichtigung der Tatsache dass meine Mutter eine mgl. GL'in sein kann, habe ich insges. 16 GL.
Muss ich mit ihr einen Darlehensvertrag machen?

Eigentlich führe ich meine Unterlagen recht ordentlich, bin aber nicht 100% sicher ob ich sämtl. GL beisammen habe.
Welche Möglichkeiten der GL-Ermittlung gibt es denn noch (ausser Schuldnerverzeichnis, Schufa selbstauskunft)?
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auchpleite
paps
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« Antworten #3 am: 16. Oktober 2009, 22:20:32 »

Wenn nur 16 Gläubiger zusammen kommen, müssen Sie eine Verbraucherinsolvenz durchführen.
Dabei ist ein außergerichtlicher eEinigungsversuch zwingend vorgeschrieben.
Ob man das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes als solchen ansehen kann, müßte ich erst nachsehen.
Nachträglich einen Darlehensvertrag zu machen ist äußerst gefährlich.
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auchpleite
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« Antworten #4 am: 17. Oktober 2009, 01:48:50 »

Ob man das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanes als solchen ansehen kann, müßte ich erst nachsehen.
Das währe nett, dankeschön!
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Viele Grüße

auchpleite
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 17. Oktober 2009, 01:48:50 »



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paps
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« Antworten #5 am: 17. Oktober 2009, 22:09:14 »

Da Sie ja keinen(außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan) haben, hatte mich da wohl mit einem anderen Posting vertan, ist es unrelevant.

Aber ist das Scheitern eines solchen Planes auf die "feste Rate" und die "veränderten" Lebensumstände zurückzuführen, müßte m.E. ein neuer Einigungsversuch durchgeführt werden.
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