Hallo paps,
danke für die schnelle Beantwortung!
Je genauer der Forderungsaufstellungen sind, u, so schneller läßt sich der AEV durchführen.
Einen AEV, (im "für mich verständlichen" Sinn - es sei denn, dieses Procedere ist grunds. Bestandteil des Verfahrens -), wird es wohl, auf Grund Vermögenslosigkeit, nicht geben...
Ihre Mutter ist als Gläubiger anzugeben (...)
(...)
Bezüglich der Selbständigkeit wäre zu klären, ob mehr als 19 Gläubiger existieren.
Unter Berücksichtigung der Tatsache dass meine Mutter eine mgl. GL'in sein kann, habe ich insges. 16 GL.
Muss ich mit ihr einen Darlehensvertrag machen?
Eigentlich führe ich meine Unterlagen recht ordentlich, bin aber nicht 100% sicher ob ich sämtl. GL beisammen habe.
Welche Möglichkeiten der GL-Ermittlung gibt es denn noch (ausser Schuldnerverzeichnis, Schufa selbstauskunft)?