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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:29:59 *
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Autor Thema: Vorbereitung zur Inso  (Gelesen 1615 mal)
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Lutz1
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« am: 16. März 2009, 18:39:32 »

Hallo zusammen. Lang ist`s her, wo ich mich gemeldet habe. Aber so langsam kommt in userer Insolvenz Bewegung.
Unser Anwalt hat nun den sog. Nullplan angestrebt und wird das Insolvenzverfahren eröffnen wollen, bzw. beim zuständigen Gericht die nötigen Anträge einfordern.
Was passiert mit unserer Lohnsteuer 2008. Gesetz dem Fall, wir bekommen eine Erstattung (die Erklärung geben wir morgen ab) darf ich das Geld für einen PKW beiseite legen? Es ist nicht sicher, dass wir den PKW behalten können. Es kann auch passieren, so unser Anwalt, da der PKW zu alt ist und der Bank die Unkosten für die Einziehung sehr hoch ist, dass der Wagen bleibt.
Was für genaue Aufgaben hat der Trezhänder? Und wie beleitet uns Dieser durch die Inso-Zeit?
Eine Frage zu unserer Versicherung (Hausrat,Haftpflicht,Hunde usw.,Keine PKW-Vers.).Diese konnten wir nicht mehr bezahlen und sie geht mit in die Inso. Dürfen wir eine neue Vers. abschließen. Die wird ja nun grundsätzlich benötigt. Und wenn ja, ab wann. Nicht dass es eine Doppelvers. gibt.

Gruß Lutz1
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« Antworten #1 am: 16. März 2009, 19:30:19 »

Hallo Lutz,

was ich einfach nicht begreifen kann ist eines: Du wirst von einem Anwalt durch den Schuldenbereinigungsplan geführt und hast aber trotz allem absolut keinen Plan was auf Dich bei Eröffnung der Insolvenz zukommt.

Die Lohnsteuererstattung geht in die Masse und zwar solange das Insolvenzverfahren nicht aufgehoben wurde (in Deinem Fall sollte es aber erst einmal eröffnet werden).

Der Treuhänder hat im Prinzip alles zu versilbern, was den großen Massetopf füllen kann. Ist ein altes Auto vorhanden und das ist möglicherweise noch finanziert kann die finanzierende Bank den Ratenkredit fortführen (so die Bank es denn will) und der Insolvenzverwalter das Fahrzeug freigibt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass die Bank ein quasi wertloses Fahrzeug einziehen wird, das Verwertungsprocedere steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum möglichen Verkaufserlös. Aber das wird von Bank zu Bank auch unterschiedlich gehandelt.

Sind die von Dir erwähnten Versicherungen gekündigt ? Und natürlich kannst Du neue entsprechende Versicherungen abschließen. Ist das Fahrzeug derzeit wegen fehlendem Versicherungsschutz stillgelegt ?

LG
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(Konfuzius)
Lutz1
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« Antworten #2 am: 16. März 2009, 20:05:08 »

Hallo. Unser Anwalt hat uns lediglich erklärt, dass er den Antrag bei Gericht stellt und es wird uns ein Treuhänder zur Seite gestellt. mehr eigentlich nicht. Einen PKW könnten wir besitzen, da meine Frau berufstätig ist und Sie zur Arbeit kommen müsse. Was aber im Detail auf uns zukommt, hat er uns nicht erklärt. Vieleicht kommt dass noch. Nur dass die Angelegenheit 6 Jahre dauert.
Wann die Eröffnung der Inso genau sein wird, wissen wir leider nicht. Das werden wir, so denke ich, bald in irgendeiner Form erfahren. Darüber hat sich unser Anwalt leider ausgeschwiegen, nur, dass er es jetzt angeht.
Die Versicherung hat uns geschrieben, dassm, solange die Prämie nicht bezahlt sei, kein Versicherungsschutz gegeben sei. Ich gehe mal davon aus, das die Vers. an uns kein Interesse mehr hat, da unser Anwalt die Gesellschaft auch angeschrieben hat.
Unser PKW ist nicht bei dieser Vers.-Gesellschaft nicht versichert. Es ist eine andere Gesellschaft. Der Wagen ist nicht stillgelegt oder abgemeldet. D.H. Versicherungs-Prämie und Steuern sind voll bezahlt.

Gruß Lutz1
« Letzte Änderung: 16. März 2009, 20:10:45 von Lutz1 » Gespeichert
paps
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« Antworten #3 am: 16. März 2009, 23:12:03 »

Wennn mich jetz nicht alles täuscht, läuft das mit dem RA doch schon seit gut einem halben Jahr?
War er denn in dieser zeit nicht in der Lage mal ausführlich mit Ihnen zu sprechen?

Zur Versicherung:
Es ist doch ein ganz normaler Vertrag, der Gegenleistung erbringt, wenn Sie die Leistung (Prämie) erbracht haben.
Insofern ist der Versicherer von der Leistung frei, wenn 2 Prämien ausstehen und eine qualifiezierte Mahnung mit dem Hinweis auf die möglichen Verzugsfolgen, erstellt wurde (üblicher Weise per Einschreiben).

Sie können und sollten die Grundabsicherungen neu beantragen.
Allerdings laufen Sie Gefahr, keine zu erhalten, wenn der Vorversicherer kündigt.
Nehmen Sie also das Schreiben zum Anlass und kündigen Sie die Verträge wegne Zahlungsunfähigkeit selber.
Die Chancen neue Verträge zu bekommen sind dann weitaus höher. wink
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« Antworten #4 am: 17. März 2009, 17:20:31 »

Hallo Lutz wink
 Mein IV  steht nun vor der Eröffnung aber wenn ich lese,was Dein Anwalt Dich so berät ,frag ich mich,für was er sein Geld bekommt??
Mein Anwalt hat ein ausführliches Gespräch mit uns geführt über Kosten, Pfändung ,Zeitraum und was so alles auf uns zukommt. Vielleicht solltest Du Ihn öfter fragen und richtig löchern ?Schönen Tag  und Kopf hoch .ELISABETH gruebel
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« Antworten #4 am: 17. März 2009, 17:20:31 »



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Lutz1
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« Antworten #5 am: 17. März 2009, 18:21:02 »

Hallo. Der Anwalt berät uns seit ca. 3 Mto. So wirklich hat er nicht beraten. Aber letztendlich waren wir froh, dass er uns schnell einen Termin gegeben hat und uns vertritt. Hier im Ort ist es die einzigste Kanzlei mit Spezialisierung Inso. Aber seis drum, der Stein rollt und heute sind die Formulare für den Antrag auf Eröffnung des Inso`s eingetoffen. Ein ziemlicher Berg an Papiere. Unser RA. will nun alle Unterschrieben zurpck und mit uns diesen Wust an Papiere durchgehen, bzw. für uns ausfüllen.  Von der Versicherung haben kein Schreiben per Einschreiben bekommen. Wie gesagt, nur die Gesamtforderung mit dem Hiweis, solange wir nicht gezahlt haben, bestünde keinVers.-Schutz. Mehr nicht. Nur wir müssen eine Grundvers. haben. Nicht für den PKW. Hausrat,Haftpflicht,Hund usw.Darf ich eine andere Vers. wählen?
Wie geht es nach ausfüllen der Papiere weiter?
Gruß Lutz
« Letzte Änderung: 17. März 2009, 18:40:40 von Lutz1 » Gespeichert
paps
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« Antworten #6 am: 18. März 2009, 17:04:11 »

Wenn Sie alle Papiere ausgefüllt und unterschrieben haben, geht der Antrag zum Gericht.
Nach 2 Wochen bis einigen Monaten wird dann das verfahren eröffnet.

Sie werden in den nächsten Tagen, sofern keine weiteren Beiträge gezahlt wurden, die Kündigung der Verträge erhalten.
Sie können versuchen, dem vorzubeugen, indem Sie selber wegen Zahlungsunfähigkeit kündigen.
Teilen Sie der Versicherung mit, dass die rückständigen Beiträge als Insoforderungen angemeldet sind.
Vielleicht geht die versicherung in der Kenntnis um die InsO darauf ein.
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« Antworten #7 am: 13. April 2009, 18:29:28 »

Hey.Uns wurde erklärt, dass wir mit einem Treuhänder zusammen arbeiten müssen. Daszu gehört auch, das dieser auch nochmal unser Vermögen ect. überprüft. Kommt so eine Person nach uns zu Hause oder müssen wir Ihn selber aufsuchen. Wenn er nach uns zu Hause kommt, in wie weit darf er eine Überprüfung vornehmen, sprich in die Schränke schauen usw.? In wie weit hat er ein Mitspracherecht bei Abschluß von Vers.-Verträgen. Unser Anwalt hat gesagt,  das wir eine Vers. abschließen dürfen, insbesondere,da wir noch ein 5 jähr. Kind haben. Da ist eine Vers. sehr empfehlenswert.
Die Anträge für die Inso hat unser Anwalt mit uns vollständig ausgefüllt und diese zum Gericht senden. Das hiesige Gericht soll Erfahrungsgemäß sehr schnell sein.
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« Antworten #8 am: 13. April 2009, 18:39:46 »

I.d.R. kommt der IV/TH nicht nach Hause.

Natürlich haben Sie im Verfahren auch Obliegenheiten zu erfüllen; dazu gehört es, dem IV/TH Auskunft zu erteilen.

Sollte er dennoch kommen, wird er bestimmt nicht in jeden Schrank schauen.

Sofern Sie keine Versicherungen mit Vermögensaufbau auf ihren Namen abschließen, steht dem im Verfahren nichts entgegen.
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« Antworten #9 am: 19. April 2009, 19:47:14 »

Hallo und einen schönen Sonntagabend. Unseren Antrag hat unser Anwalt nun auf den Weg gebracht. Nun stellt sich f+r uns die Frage: Dürfen wir innerhalb der Inso umziehen? Dazu muss ich folgendes erklären: Ich bin arbeitslos auf Grund von massiven Rückenbeschwerden und die Agentur f. Arbeit tut sich schwer mich zu vermitteln. Hinzu kommt, dass ich seit 3 Jahren trocken bin. (ist beim Arbeitsamt bekannt.) Meine Frau ist seit 1992 in ein und dem selben Unternehmen beschäftigt (Lebensmittel). Sie hat es allerdings nie gelernt (ohne Ausbildung). Sie hat massive Gesundheitliche Problem und hat schon am Anfang des Jahres deshalb eine 3-wöchige Kur gehabt. Der Arzt hat Ihr zu bestimmten Tätigkeiten bereits abgeraten. Darf meine Frau nun einen Beruflichen Wechsel vornehmen? Bei zwei  €400,--  Tätigkeiten hätte sie um einiges mehr Geld in der Tasche als jetzt. Oder kann uns dass evtl. die Inso in Gefahr bringen.? Was für Möglichkeiten haben wir, denn wir würden gerne in die Nähe von unseren Schwiegereltern ziehen, d.h. in eine andere Stadt.
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« Antworten #10 am: 19. April 2009, 19:52:45 »

Selbstverständlich dürfen Sie umziehen und den Job wechseln.

Zu beachten ist, dass das Inso-Gericht und der TH zu informieren sind und das jetzige Inso-Gericht für Sie zuständig bleibt.

Da bei beiden derzeit keine pfändbaren Beträge zu erwarten sind, dürfte das Ganze unproblematisch gehen.
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« Antworten #11 am: 19. April 2009, 19:58:14 »

Bei mir sehe ich auch keine Probleme, da ich ja nichts zu verlieren habe. Nur bei meiner Frau. Was passiert, wenn Sie finanziell schlechter gestellt wäre als jetzt? Bringt dass evtl. die Inso zum scheiter?
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« Antworten #12 am: 19. April 2009, 20:14:44 »

Wenn ich erstes post richtig verstanden habe, erzielt sie dann mit 2x400,- mehr als jetzt.
Sie liegt also unter dem Pfändungsfreibetrag von 989,- Euro.
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« Antworten #13 am: 19. April 2009, 20:53:17 »

Das ist richtig. Meine Frau hat jetzt Netto ca. € 580,--. Hinzu bekommen wir als Ergänzung Geld von ALG II. Heißt aber "Wohlverhaltensperiode" nicht, den Job zu halten? Oder bezieht sich nur auf Berufe, wo die Pfändungsgrenze überschritten wird?Wann fängt die überhaupt an?
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« Antworten #14 am: 19. April 2009, 22:33:05 »

Sie liegt also unter dem Pfändungsfreibetrag von 989,- Euro.
Tabelle gibt es hier

In der Berufswahl sind Sie frei.

Aber würden pfändbare Beträge jetzt entstehen, müßten Sie notfalls den pfändbaren Betrag weiter zahlen, wenn Sie sich einen neuen Job suchen und dieser weniger abwerfen würde.
In diesem Fall steht die Zahlung der Gerichts- und TH-Kosten und die bestmögliche Befriedigung der Insolvenzgläubiger  im Fordergrund.
Das ist bei ihrer Frau ja nicht der Fall.
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