Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:30
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:30:41 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vorgehensweiße vor dem Insolvenzantrag?  (Gelesen 433 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
moni01
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 18. Dezember 2008, 10:56:29 »

Hallo, ich bin neu hier und muss mich ersteinmal zurechtfinden.
Aber das wird schon ....  cheesy

Ich habe folgendes Problem:
Mir wachsen die Schulden über den Kopf.
Bin im Moment noch arbeitslos, bekomme HartzV und möchte mich im Januar mit Hilfe des Amtes selbständig machen.

Da ich meine Schulden aber auch nicht mit Ratenzahlungen tilgen kann, ich auch schon zwei eidesstattliche Versicherungen abgeben musste, strebe ich ein Insolvenzverfahren an.
Dazu muss ich ja im Vorfeld alle Gläubiger nochmals anschreiben.
Jetzt meine Frage:
Was genau muss denn in so einem Schreiben drinn stehen?
Kann und darf ich darin auch andeuten das ich mich selbständig machen möchte?

Wäre es sinnvoller eine Regelinsolvenz zu beantragen da ich mich ja selbständig machen möchte?

Vielen Dank im Vorfeld für Antworten

Gespeichert
dobberstein
weiß was
*****

Karma: 2
Offline Offline

Beiträge: 453

Danke
-von Ihnen: 8
-an Sie: 35


« Antworten #1 am: 18. Dezember 2008, 11:44:21 »

Du willst Dich selbständig machen und gleich in die Regelinsolvenz gehen ???
Du musst einen Schritt nach den anderen gehen.
Warum etwas andeuten was noch gar nicht fact ist ??
Gespeichert

pd
moni01
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 18. Dezember 2008, 12:01:16 »

Ich weiß eben nicht was die bessere Lösung wäre?

Also doch Privatinsolvenz anmelden und mich währenddessen selbständig machen?



Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #3 am: 18. Dezember 2008, 12:22:59 »

Hallo,

zunächst die Insolvenz in trockene Tücher bringen und dann die Selbstänidgkeit. Wobei ich zu bedenken gebe, dass eine Selbständigkeit aus Hartz IV heraus in nahezu allen Fällen zum Scheitern verurteilt ist.

MfG

ThoFa
Gespeichert

moni01
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 3

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #4 am: 18. Dezember 2008, 12:38:32 »

Dann werde ich also als erstes meine Insolvenz in Angriff nehmen.
Und was und wie soll ich denn im Vorfeld meine Gläubiger anschreiben?
Vor so einem Antrag muss man sich ja unbedingt nochmal mit allen Gläubigern in Verbindung setzen.

Und das man sich mit Hartz IV nicht erfolgreich selbständig machen kann, kann ich so nicht bestädigen. Da ich in meinem Bekanntenkreis zwei Beispiele kenne die genau das geschafft haben....

Gespeichert
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 18. Dezember 2008, 12:38:32 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
ThoFa
weiß was
*****

Karma: 11
Offline Offline

Beiträge: 2384

Danke
-von Ihnen: 5
-an Sie: 118



WWW
« Antworten #5 am: 18. Dezember 2008, 12:47:22 »

Hallo,

Sie können Ihren Antrag nicht selber stellen. Sie benötigen die Bestätigung einer geeigneten Stelle (z.B. öffentliche Schuldnerberatung) oder einer geeigneten Person (z.B. Anwalt), dass Ihr außergerichtlicher Vergleich gescheitert ist. Sie sollten also zunächst mal einen Termin bei einer SB machen.

Ich schrieb, "in nahezu allen Fällen", es gibt auch Menschen, die haben Millionen im Lotto gewonnen, diese dürften aber in der Minderheit sein.

MfG

ThoFa

 
Gespeichert

Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.2126 Sekunden, mit 28 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz