Herzlichen Glückwunsch,
die Wohlverhaltensperiode steht unmittelbar vor der Tür.
Wenn Sie bis zum 20.04.2015
- immer in Vollzeit arbeiten oder sich um eine solche Vollzeitarbeitstelle bemühen,
- den pfändbaren Anteil an Ihrem Gehalt an den Treuhänder abführen oder durch den Arbeitgebern abführen lassen,
- eine in dieser Zeit anfallende Erbschaft zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben und
- jede Adressänderung dem Gericht und dem Treuhänder anzeigen
dürfen Sie etwa im Juni 2015 vom Gericht einen Beschluss erhalten, der die Restschuldbefreiung enthält.
Und bis dahin dürfen Sie schon wieder fast so tun, als seien Sie ein "normaler" Bürger. Steuererstattungen gehören (Ausnahmen gibt es) wieder Ihnen, vielleicht kann auch ein neues Auto vor der Tür parken ...
Und die Mietkaution ist in der Wohlverhaltensperiode auch wieder Ihr Vermögen.
Also, noch vier Jahre.

Dann sind Sie SCHULDENFREI!!!!