Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:31
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:31:23 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: Vorsätzlich unerlaubte Handlung-Antrag a. Restschuldbefr. wird widersprochen  (Gelesen 1034 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
schneeke82
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« am: 07. Juni 2007, 08:46:38 »

Hallo.

Es geht um folgendes. Mein Ex war, als wir noch zusammen waren, Versicherungsvertreter. Ich habe für ihne eine Agentur eröffnet in dem Glauben, dass er ordentliche Arbeit macht. Mit der Zeit wurde alles komischer. Verträge habe ich nie gesehen, nur ständig die Provision.
Es hat gedauert, aber nach einiger Zeit habe ich rausbekommen, dass er die Verträge alle gefälscht hat und die VN es gar nicht gibt. Und dafür jedoch die Provision eingestrichen hat.
Er hat mir dann alles gestanden und ich bin dann zu der Versicherung gefahren und habe es denen erzählt.
Die haben mir dann mit Haft und sowas gedroht wenn ich das Geld nicht zurück zahle. Ich musste ein Geständnis ablegen. Schriftlich.
Das Geld konnte ich natürlich nicht zurück zahlen, es geht dabei um ca. 16.000 EUR.
Ich habe den Vorgang mit in die Inso genommen und daraufhin haben die widersprochen.

Wie läuft das jetzt? Beim Schlusstermin habe ich die Forderung bestritten. Und bis jetzt nix von der Versicherung gehört. Was ist damit jetzt? Können die mir noch irgendwas? Der Schlusstermin war im Juli 2006.
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #1 am: 07. Juni 2007, 19:27:08 »

Die Versicherung müßte jetzt auf zivilrechtlichem Wege eine Klärung herbeiführen.
Erst wenn über diesen Weg die vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung festgestellt wird, bestünde Ausicht auf Durchsetzung der Anmeldung.

Sollte es dazu kommen, müßten Sie ggF. einen Rechtsbeistand zur Hand nehmen.

Aus meinen beruflichen Erfahrungen heraus wird  es aber schwer werden, insbesondere, wenn damals nicht
bereits Strafanzeige gegen Sie und ihren Ex gestellt wurde.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
schneeke82
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #2 am: 08. Juni 2007, 10:31:09 »

Hallo. Also Strafanzeige wurde nicht gestellt. Die haben nur damit gedroht, mich anzuzeigen. Daraufhin habe ich ein Geständnis abgelegt und mich erstmal mit denen auf Ratenzahlungen geeinigt. Diese konnte ich jedoch irgendwann nicht mehr erfüllen. Daraufhin habe ich halt Inso angemeldet. Und dem Antrag auf Restschuldbefreiung haben die halt widersprochen.
Beim Schlusstermin habe ich gegen die Forderung widersprochen. Seit dem habe ich nix mehr von  denen gehört.
Wie lange haben die denn jetzt Zeit sich zu melden?
Und wie ist das überhaupt? Wenn die sich bis Ende der WVP nicht melden, ist die Sache dann erledigt und die haben keine Möglichkeit mehr an das Geld zu kommen? Oder ist es egal, wann die sich melden? Können die auch nach allem, also wenn alles erledigt ist, noch an mich heran treten und das Geld von mir fordern?
Gehen solche Forderungen aus vorsätzlich unerlaubter Handlung überhaupt in die Inso? Oder lebt die Forderung nach der Inso auf jeden Fall wieder auf und ich muss das Gle dauf jeden Fall bezahlen???
Gespeichert
schneeke82
Newbie
*

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 11

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 0


« Antworten #3 am: 15. Juni 2007, 18:54:12 »

kann mir da niemand helfen????? Oder weiß Rat?
Gespeichert
paps
Moderator
*****

Karma: 14
Offline Offline

Beiträge: 6193

Danke
-von Ihnen: 80
-an Sie: 710



« Antworten #4 am: 15. Juni 2007, 20:29:40 »

Grundsätzlich dürfte es sich bei dem Schreiben damals um ein Schuldanerkenntnis handeln. Oder?

Bezüglich der Anmeldung als vbuH. hatte ich mich ja bereits oben geäußert.

Sie sollten beim Gericht/Th nachfragen, ob sofortige Beschwerde durch die Versicherung eingereicht wurde.

Ansonsten finden hier die §§ 286 - 303; Anwendung;

Sollte also dennoch Strafanzeige erfolgt sein, wäre abzuwarten was dabei rauskommt.
Gespeichert

Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 15. Juni 2007, 20:29:40 »



Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
 Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3775 Sekunden, mit 29 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz