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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:31:42 *
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Autor Thema: Vorstellungsgespräch  (Gelesen 565 mal)
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Hester
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« am: 02. September 2008, 23:01:02 »

Hallo,

ich habe diese Woche ein Vorstellungsgespräch . Hatte bisher bei diversen Telefonaten mit dem Personalchef nicht erwähnt das ich vor der Eröffnung einer Insolvenz stehe. Jetzt weiss ich nicht soll ich oder muss ich dieses beim Vorstellungsgespräch sagen ? In meinem Freundeskreis und meiner Familie scheiden sich zu dieses Thema die Geister. Viele meinen das müsse ich nicht sagen genauso wie ich private Fragen nicht beantworten müsse. Ich würde es gerne sagen habe aber Angst das ich den Job dann nicht kriege und ich brauche das Geld dringend da ich auch kein Hartz4 kriegen kann, wegen Auto und so weiter und zudem habe ich wenn ich es gesagt habe z.B. Sparkasse total schlechte Erfahrung gemacht. Kann mir jemand weiter helfen ? Vielen Dank

VG
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Paula
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« Antworten #1 am: 03. September 2008, 11:15:11 »

Ich würde es spätestens im Vorstellungsgespräch sagen, falls er dich einstellt bekommt der AG post vom Insolvenzverwalter und dann erfährt er es sowieso und das wäre doch unangenehmer.
Gruß Paula
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paps
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« Antworten #2 am: 03. September 2008, 11:53:38 »

Grundsätzlich müssen nur Fragen beantwortet werden, an denen der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse hat.
Unwahrheitsgemäße Beantwortung solcher berechtigten Fragen kann zur Anfechtung des Arbeitsvertrages gemäß §123BGB führen
Unzulässige Fragen können verweigert werden.
Die Frage nach den privaten Vermögensverhältnissen ist ständig unzulässig, es sei denn  es handelt sich bei der Stelle um eine besondere Vertrauensstellung.
Die Frage nach der EV ist immer zulässig

In Abhängigkeit des Gesprächsverlaufes, sollte man entscheiden, ob man von sich aus die "Fakten" darlegt.
Größere Arbeitgeber haben meist kein Problem mit der Inso, zumal dann ja die Vermögensverhältnisse geordnet sind.
Ansonsten gilt, mit dem TH das "Problem" besprechen, die meisten sind bereit, während der Probezeit auf die Abführung durch den Arbeitgeber zu verzichten.



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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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diehier
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« Antworten #3 am: 03. September 2008, 12:21:03 »

Ich habe es damals direkt nach der Vertragsunterzeichnung "gebeichtet" - ich hatte den Kuli noch in der Hand.

Und ich finde den Zeitpunkt gut gewählt - denn jetzt kann man wenigstens durch Verhalten am Arbeitsplatz unter Beweis stellen, dass eine Insolvenz nicht mangelnde Zuverlässigkeit oder Vertrauenswürdigkeit eines Menschen bedeutet. Wohl eher das Gegenteil.
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Luniz
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« Antworten #4 am: 10. September 2008, 12:46:36 »

Ich habe zu Beginn meiner Insolvenz auch erst einmal selbst den pfändbaren Betrag überwiesen und erst später meinem AG über die Insolvenz unterrichtet. Ich arbeite bei einem sehr großen AG und es war überhaupt kein Problem, da ich auch nicht die Einzige mit Pfändungen bin  whistle

Ansonsten vielleicht wirklich erst die Probezeit abwarten und dann die Pfändung über den AG laufen lassen?

Wenn man selbst den pfändbaren Betrag überweisen möchte braucht man allerdings einen fähigen Menschen an der Seite, der das dann auch richtig ausrechnet!!! (Ich hatte Glück, mein Bruder arbeitet im Steuerbüro)
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 10. September 2008, 12:46:36 »



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paps
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« Antworten #5 am: 10. September 2008, 21:11:09 »

Wenn man selbst den pfändbaren Betrag überweisen möchte braucht man allerdings einen fähigen Menschen an der Seite, der das dann auch richtig ausrechnet!!! (Ich hatte Glück, mein Bruder arbeitet im Steuerbüro)
Da hatten Sie wirklich Glück, meist sind die von Steuerberatern für kleinere Firmen erstellten Gehaltsabrechnungen in diesem Punkt sehr fahlerhaft.
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