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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:35:33 *
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Autor Thema: Vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt bekommen  (Gelesen 1808 mal)
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Mike2501
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« am: 22. September 2010, 10:46:15 »

Hallo

Ich hätte gerne mal paar Fragen beantwortet. Vielleicht könnt ihr mir helfen.
Also ich musste September 09 in Privatinsolvenz(IK). Frau hat mich verlassen und ich bin alleine mit meinen 2 Kindern. Konnte dann die hohen Raten nicht mehr bezahlen. Auf kleinere Raten mit längerer Laufzeit lies sich die Bank nicht ein. Deswegen die Privatinsolvenz.

So nun ist es so gelaufen das der Träuhänder die Bank x-mal angeschrieben hat ihre Forderungen zu stellen. Am 30.06.10 war dann Schlusstermin. Die Bank hat nichts angemeldet. Laut TH sollte ich dann schnell einen Antrag auf vorzeitige RSB stellen weil ja keiner Geld haben will. Das tat ich dann auch und bekam Post vom Gericht das dem Antrag stattgegeben wurde. Der TH sagt ,das von der monatlichen Lohnpfändung die Gerichtskosten gedeckt sind und sogar noch ca 2000€ übrig sind. Die soll ich nun nach der Abrechnung noch erstattet bekommen.

Nun zu meiner Frage. Kann die Bank mir im Nachhinein wieder Forderungen stellen oder einen Gerichtsvollzieher ins Haus schicken?

Jetzt nach Abschluss des Verfahrens kam auf einmal Post von der Bank zu mir nach Hause. Da stand ich hätte beim Kredit eine Ratenschutzversicherung abgeschlossen. Jetzt soll ich unterschreiben das die aufgelöst wird und damit die offenstehende Rückzahlungssumme gemindert wird. So wie ich das aber verstehe habe ich aber keine Schulden mehr weil die Bank ja versäumt hat ihre Forderungen mitzuteilen.

Ich blick da nicht richtig durch. Vielleicht hat ja jemand einen Rat für mich.

Vielen Dank

Mike
« Letzte Änderung: 22. September 2010, 14:32:54 von Mike2501 » Gespeichert
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« Antworten #1 am: 22. September 2010, 15:46:26 »

Was für eine Versicherung ist es ganz genau? Restschuldversicherung?
Dann mögl. widerrufen und Prämie anfordern, aber erst nach Beendigung des Insolvenzverfahrens.
Ggf. Verbraucherschutzverein fragen
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« Antworten #2 am: 22. September 2010, 20:30:04 »

Grundsätzlich existiert die Forderung ja noch.
Sie ist nur uneinbringbar.

Sie sollten zunächst nichts unterschreiben, sondern diese zusätzliche Versicherung erst nach Klärung des Sachverhaltes kündigen.

Der Bank sollten Sie  mitteilen, dass Sie keine Veranlassung sehen, diesen Vertrag zu Gunsten der Bank zu kündigen und auf die Erteilung der RSB verweisen. 

Sollte die Bank dennoch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unternehmen, müßten Sie über eine Vollstreckungsabwehrklage reagieren.
Siehe auch BGH 25. 9. 2008 - IX ZB 205/06   



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Mike2501
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« Antworten #3 am: 22. September 2010, 20:33:48 »

Hallo

Das ist eine Ratenschutz-Lebensversicherung + Unfall-Zusatzversicherung und eine Ratenschutz-Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Gruß Mike
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Mike2501
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« Antworten #4 am: 22. September 2010, 21:00:48 »

 
Sollte die Bank dennoch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unternehmen, müßten Sie über eine Vollstreckungsabwehrklage reagieren.
Siehe auch BGH 25. 9. 2008 - IX ZB 205/06   


Na da kann ich mich ja warm anziehen. Für mich macht da zwar meine Insolvenz keinen Sinn denn da hatte ich wenigstens Gläubigerschutz. Die Bank verschläft ihre Forderungen zu stellen, mir wird Gerichtlich vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. So weit so gut.

Und dann wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist kann die Bank wieder die Gewehre laden und auf mich losgehen. Obwohl das alles schonmal da war.
Letztes Jahr stellte ich deswegen einen Insolvenzantrag. So schließt sich der Kreis wieder. Ich dachte ich hätte jetzt alles durchgestanden. So klang auch der Treuhänder. Das verstehe wer will. Da hilft wohl nur ein Anwalt wenn es soweit ist.

Danke trotzdem.

Mike
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. September 2010, 21:00:48 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 22. September 2010, 23:50:07 »


 
Und dann wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist kann die Bank wieder die Gewehre laden und auf mich losgehen. Obwohl das alles schonmal da war.

-> sofern die Forderung nicht vor Antragstellung tituliert war, kann die Bank diese Forderung nicht mehr durchsetzen. Ganz gleich wann die RSB erteilt wurde. Hier geht es der Bank wohl (nur) noch darum, durch die Erstattung einer V-Police den Schaden zu mindern. Sie müssen m.E. nichts weiter unternehmen. Soll die Bank sehn, wie sie zurecht kommt. Sollte mein Mahn- oder Klageverfahren durch die Bank erfolgen, wäre dem die Erteilung der RSB entgegen zu halten (dann ggf. beraten lassen).

Bis dahin droht nichts.

Es sei denn, die Forderung war bereits vor Antragstellung tituliert. Dann siehe paps., im Fall eines Vollstreckungsversuches.

Mit Erteilung der RSB gehen Forderung nicht gänzlich unter, diese könne aber nicht mehr (rechtlich) beigetrieben werden.

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Mike2501
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« Antworten #6 am: 23. September 2010, 08:36:21 »

Ok danke. Also der Treuhänder hat ca. 4000€ von mir bis jetzt gepfändet vom Lohn. Jetzt darf er wohl nichts mehr pfänden weil die vorzeitige RSB amtlich ist. Er sagte er macht nun einen Rechnungsabschluss wo die Verfahrenskosten bezahlt werden und den Rest was über bleibt bekomme ich.

Vor Antragstellung der vorzeitigen RSB lagen keine Forderungen vor. Wenn die Bank ihre Forderungen angemeldet hätten vor dem Schlusstermin hätte ich ja auch keine vorzeitige RSB vom Gericht erhalten glaube ich oder?


Danke euch

Mike
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