Sollte die Bank dennoch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen unternehmen, müßten Sie über eine Vollstreckungsabwehrklage reagieren.
Siehe auch BGH 25. 9. 2008 - IX ZB 205/06
Na da kann ich mich ja warm anziehen. Für mich macht da zwar meine Insolvenz keinen Sinn denn da hatte ich wenigstens Gläubigerschutz. Die Bank verschläft ihre Forderungen zu stellen, mir wird Gerichtlich vorzeitige Restschuldbefreiung erteilt. So weit so gut.
Und dann wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist kann die Bank wieder die Gewehre laden und auf mich losgehen. Obwohl das alles schonmal da war.
Letztes Jahr stellte ich deswegen einen Insolvenzantrag. So schließt sich der Kreis wieder. Ich dachte ich hätte jetzt alles durchgestanden. So klang auch der Treuhänder. Das verstehe wer will. Da hilft wohl nur ein Anwalt wenn es soweit ist.
Danke trotzdem.
Mike