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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:35:46 *
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Autor Thema: Vorzeitige Tilgung der Schulden  (Gelesen 553 mal)
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airfactory
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« am: 19. Februar 2011, 14:30:51 »

Hallo zusammen

als erstes diese Infos: -))

a) Regelinsolvenzverfahren (IN) oder Verbraucherinsolvenzverfahren (IK)

Ich in in dem IK

b) Status des Verfahrens (beantragt, eröffnet oder geschlossen und in der Wohlverhaltensphase [WVP] )

Eröffnet seit 14.5.2009 immer noch keine WVP (wegen 1/3 Anteil an einer Immobilie) das keiner haben will -)) wird wahrscheinlich dieses Jahr freigegeben.

Aber nun zu meiner eigenlichen Frage die mir anscheinend auch mein TH nicht beantworten kann oder will er hat einfach zu viel zu tun -))

Da ich sehr gut verdiene wir natürlich auch sehr viel gepfändet. Habe das mal kurz überschlagen meine Schulden ohne die Immobilie ca. 80000,-
Diese würde ca. 2 Jahre vor Ende des Verfahrens getilgt. Was ist denn jetzt mit den Immobilienkrediten ? ca. 150000,- die schaff ich natürlich nicht zu begleichen grins.
Aber wahrscheinlich einen Teil sagen wir mal 30000,- war passiert mit dem Geld bekomme ich dann das Haus wieder ? weil ich ja ein Teil bezahlt habe oder wie geht das ???

Vielen Dank für eine Antwort
Gruß
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« Antworten #1 am: 19. Februar 2011, 16:46:07 »

Das kommt auf die Kreditverträge an !

Wer ist in der Finanzierung als Schuldner eingetragen ??

Was ist mit den Personen, die ebenfalls Anteile an dieser Immobilie halten ??

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airfactory
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« Antworten #2 am: 19. Februar 2011, 16:51:56 »

Das Haus haben ich und meine Schwiegereltern zusammen gekauft
ich halte 1/3 Anteil Grundbuch, aber alle haben den Kreditvertrag unterschrieben.
Somit haften auch alle  für die volle Summe denke ich.
10000,- Euro Abtretung die habe ich bereits bezahlt.
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Insokalle
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« Antworten #3 am: 19. Februar 2011, 17:15:25 »

Zahlen die Schwiegereltern denn?
Könnten die nicht das letzte Drittel günstig kaufen?
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airfactory
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« Antworten #4 am: 19. Februar 2011, 17:21:22 »

-)) ne die haben nur eine kleine Rente und bezahlen ihren Teil an die Bank.
Man kennt doch die Banken, der TH versucht nochmal mein Anteil zu verkaufen an die Schwiegereltern mit der Bank zusammen,
wenn es nicht fruchtet bekomme ich meine Anteil wieder grins. Also er gibt es frei !!!
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« Antworten #4 am: 19. Februar 2011, 17:21:22 »



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« Antworten #5 am: 20. Februar 2011, 01:12:46 »

Könntest du deine Rate bei der Bank denn zahlen ??

Wenn er deinen Anteil frei gibt und du deine Rate nicht bezahlen kannst, ist die Immobilie in Gefahr.

Wenn er es frei gibt und du die Rate bedienen kannst, haste gewonnen  wink
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« Antworten #6 am: 20. Februar 2011, 13:24:32 »

ja will ich aber nicht bin ja durch die Schwiegereltern in diese blöde Lage gekommen.
Da werde ich besser die Eigentumaufgabe anstreben. !!

Außerdem hat der Verkäufer wo der Vertrag geplatzt ist eine Zwangshypothek auf meinen Drittel von 125000,- Euro eintragen lassen

nene ich will nix mehr damit zu tun haben -))
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« Antworten #7 am: 20. Februar 2011, 15:33:59 »

Tolle Schwiegereltern hast du !?

Da drück ich die Daumen das es klappt thumbup
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« Antworten #8 am: 20. Februar 2011, 17:55:13 »

Danke
nun ja die 2 Jahre sind ja schon um die Zeit geht -)))

Ist eine Eigentumsaufgabe überhaupt möglich in einer Gemeinschaft ?
Oder geht das nur wenn man kompett Eigentümer ist.
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« Antworten #9 am: 21. Februar 2011, 16:51:36 »

Sind mehrere  Eigentümer (außer Ehepartner) vorhanden, ist die Eigentumsaufgabe ohne Zustimmung und die Übernahme aller Verbindlichkeiten durch die Eigentümergemeinschaft, nicht möglich.

Wenn ich es richtig gelesen habe, wäre diese Zustimmung gleichbedeutend mit der Insolvenz der Schwiegereltern.

Im Übrigen werden Zahlungsschwierigkeiten der Miteigentümer dann wohl doch zur ZV führen, wenn Sie keine Raten mehr zahlen.
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« Antworten #10 am: 21. Februar 2011, 21:47:11 »

nene meine Schwiegereltern zahlen ja ihren 2/3 Anteil an die Bank !!!

Wenn der TH das Haus freigibt muß ich ja nur für die laufenden Kosten aufkommen gell -)) Also Mülltonne Grundsteuer bla bla...

mh dann könnte ich ja wieder einziehen und die Kredite gehen ja eh in die Restschuldbefreiung grins

und ich könnte dort umsonst wohnen lach lach braucht nur die Nebenkosten zahlen stimmts

Die Bank wird eh nicht mein Drittel los -))))

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« Antworten #11 am: 21. Februar 2011, 21:53:17 »

Nö, da die Grundschuld nicht von der RSB betroffen ist, werden irgendwann die Probleme schon noch auftreten. Selbst wenn nur eine "Druck"-ZV eingekündigt wird.

Wenn die Ellis die ganze Schuld begleichen, ists natürlich o.k.

Man sollte über eine Anpassung der Grundschuld an die offenen Forderungen nachdenken.
Kostet zwar ein paar Eus, reduziert aber die Möglichkeit, Forderungen aus der Grundschuld nach der RSB zu stellen.
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