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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:35:54 *
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Autor Thema: Vorzeitiger Vergleich mit der Gläubigergemeinschaft  (Gelesen 652 mal)
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brandwerker
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« am: 08. Oktober 2009, 10:19:00 »

[IN] [WVP]

Hallo zusammen,

mich würde interessieren ob einige von Euch Erfahrungen mit dem vorzeitigen Beenden der Insolvenz/Restschuldbefreiung durch Vergleich mit der Gläubigergemeinschaft gemacht hat?

Meine konkreten Fragen:

1.
In was für einer prozentualen Höhe, bezogen auf die noch bestehenden festgestellten Forderungen, hat ein Vergleichsangebot Aussicht auf Erfolg?

2.
Darf ich in der Insolvenz einen Kredit aufnehmen um das Kapital für so einen Vergleich zu generieren (vorausgesetzt natürlich, dass ein privater oder    institutioneller Darlehnsgeber gefunden werden kann)?

3.
Setzt die Annahme eines Vergleichsangebots ein einstimmiges Einverständnis der Gläubigergemeinschaft voraus oder reicht hier eine einfache Mehrheit?

Würde mich freuen von Euren diesbezüglichen Erfahrungen zu hören und auch Tipps, bezogen auf mögliche Darlehnsgeber (ein adäquartes Festgehalt könnte unmittelbar nach einem erfolgreichen Beenden der Insolvenz ungehend und nachhaltig realisiert werden) sind willkommen.

Liebe Grüße und schon hier ein ein Dankeschön für Eure Antworten.

brandwerker
« Letzte Änderung: 08. Oktober 2009, 10:26:03 von brandwerker » Gespeichert
Feuerwald
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« Antworten #1 am: 08. Oktober 2009, 13:53:44 »

In was für einer prozentualen Höhe, bezogen auf die noch bestehenden festgestellten Forderungen, hat ein Vergleichsangebot Aussicht auf Erfolg?

-> eine angemessene Quote lässt sich hier wohl kaum *erahnen*. Maßgeblich dürfte für die Insolvenzgläubiger sein, was im weiteren Verlauf des RSB-Verfahren zu erwarten ist. Das Vergleichsangebot sollte besser ausfallen.

Darf ich in der Insolvenz einen Kredit aufnehmen um das Kapital für so einen Vergleich zu generieren (vorausgesetzt natürlich, dass ein privater oder    institutioneller Darlehnsgeber gefunden werden kann)?

-> Im eigentlichen Insolvenzverfahren wäre eine Kreidtaufnahme sicherlich kritisch. In der WVP sieht es anders aus.


Setzt die Annahme eines Vergleichsangebots ein einstimmiges Einverständnis der Gläubigergemeinschaft voraus

-> In der Verbraucherinsolvenz und im RSB-Rerfahren: Ja!

oder reicht hier eine einfache Mehrheit?

-> In der Verbraucherinsolvenz und im RSB-Rerfahren: Nein, reicht nicht! Außnahme in der noch laufenden Regelinsolvenz, da ließe sich ggf. mittels eines Insolvenbzplans eine Lösung finden. 

PS: Einen Vergleich im eröffneten  Verbraucher- und RSB-Verfahren sieht die Insolvenzordnung im Grund gar nicht vor. § 294 InsO ist in der WVP zu beachten. Auszuschließen ist eine Vergleich in der WVP nicht. Es kommt u.a. auf die Zahl und Bereitschaft der Insolvenzgläubiger an, denn es müssten alle unter den Hut gebracht werden.

 


 
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brandwerker
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« Antworten #2 am: 08. Oktober 2009, 14:07:59 »

Danke Feuerwald,

jetzt sehe ich schon etwas klarer!

Nach dem die WVP in zwei Jahren vorüber ist und ich bisher noch gar nichts an die Gläubiger zurück führen konnte, ggf. jedoch ein Darlehn aus dem Freundeskreis erhalten könnte, das bei etwa 5% der Forderungshöhe läge, habe ich eben überlegt, ob ich einen Vergleich in dieser Höhe anbieten sollte. Bevor ich jedoch "schlafende Hunde" wecke möchte ich mich erst einmal auf dieser Plattform orientieren bevor ich ein solches Darlehen tatsächlich beanspruchen würde.

Liebe Grüße
brandwerker
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lucca_m
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« Antworten #3 am: 08. Oktober 2009, 17:58:23 »

Welchen Zweck soll für Soe ein solcher Vergleich erfüllen?

Möglich ist vieles. Es muss abe rin erster Linie Sinn machen. Auch wirtschaftlich.
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brandwerker
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« Antworten #4 am: 09. Oktober 2009, 11:30:42 »

moin lucca,

ein slocher vergleich ist schon von wirtschaftlichen überlegungen und motivationen getrieben. die beruflichen perspektiven sind für
mich ganz andere, wenn ich das ganze thema insolvenz hinter mir habe.

grüße
brandwerker
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 09. Oktober 2009, 11:30:42 »



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lucca_m
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« Antworten #5 am: 10. Oktober 2009, 14:08:38 »

Wenn Sie möchten, würde ich mich freune, wenn Sie mir das etwas näherr erleutern würden.

Welceh wirtschaftlichen Überlegungen stecken dahinter?
Für welche berufliche Perspektive ist das Thema "Insolvenz" hinderlich?
Wollen Sie in den Finanzdienstleistungssektor?

Wäre die Summe von 5% nicht sinnvoller in ein "berufliche Perspektive" gesteckt?
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Tags: vorzeitiges Beenden der Insolvenz  Vergleich  Darlehn während der Insolvenz 
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