Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:36:34 *
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Autor Thema: WHP und noch Miet-Nebenkostenabrechnung erhalten und viele andere Fragen. NEU  (Gelesen 934 mal)
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anna_nele
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« am: 05. Februar 2008, 14:55:18 »

Hallo,
seit 05/07 ist der Eröffnungsbeschluss meines Mannes raus. Ist er jetzt in der WHP? Er ist Insolvenz (war Einzelunternehmer) ich nicht. Er bekommt auch so wenig Infos vom Insolvenzverwalter (ist wohl auch nicht das beste Verhältnis). Wann kommt denn sowas wie eine Auflistung der Schulden und die Aufrechnung dagegen. Es ist so "still". Oder kommt das alles erst nach der WHP? Kann mich mal jemand über den "Werdegang" aufklären? Mein Mann geht seit 11/07 arbeiten. Auslösegeld ist doch pfändungsfrei?!!
Was passiert mit Rechnung die jetzt ins Haus flatern, z.B. Nebenkostenabrechnung für 2007 des Gewerberaumes und Energierechnung? Müssen die jetzt vom privat Geld bezahlt werden. Wann bekommt man eine schriftliche Auflistung der Verkäufe (war eine Gastätte mit Pension, Küche etc. wurden verkauft) die der Insolvenzverwalter getätigt hat? Wird das alles erst nach der WHP einem offiziell mitgeteilt?
Bitte einfach erklären ;-)
Vielen Dank
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RA Hechler


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« Antworten #1 am: 05. Februar 2008, 20:45:26 »

Hallo,

seit 05/07 ist der Eröffnungsbeschluss meines Mannes raus. Ist er jetzt in der WHP?
-> erst dann, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist (nach ca. 1 bis 2 Jahren)

Wann kommt denn sowas wie eine Auflistung der Schulden und die Aufrechnung dagegen. Es ist so "still".
-> nach einigen Monaten

Oder kommt das alles erst nach der WHP?
-> nach der WVP ist alles erledigt

Kann mich mal jemand über den "Werdegang" aufklären?
http://.... -> wozu in die Ferne schweifen, wenn das Gute so nah ist...  wink
edit by jafern: bitte keine externen Links ohne vorherige Absprache mit dem Betreiber, vielen Dank!


Was passiert mit Rechnung die jetzt ins Haus flatern, z.B. Nebenkostenabrechnung für 2007 des Gewerberaumes und Energierechnung?
Müssen die jetzt vom privat Geld bezahlt werden.
-> das sind Insolvenzforderungen, die von der Masse bezahlt werden müssen, also dem TH geben!

Wann bekommt man eine schriftliche Auflistung der Verkäufe (war eine Gastätte mit Pension, Küche etc. wurden verkauft) die der Insolvenzverwalter getätigt hat?
-> nach 1-2 Jahren

Waren Sie bzw. Ihr Mann eigentlich nicht beim Anwalt?

MfG
RA Hechler
« Letzte Änderung: 05. Februar 2008, 22:47:22 von jafern » Gespeichert
anna_nele
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« Antworten #2 am: 05. Februar 2008, 21:11:19 »

Danke erstmal. Ein Anwalt? Wer trägt die Kosten? Ich weiß nicht, wär es sinnvoll? Manchmal hat man den Eindruck, der Insolvenzverwalter arbeitet "für sich" (in seinem Interesse)
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MissTraut
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« Antworten #3 am: 05. Februar 2008, 21:17:40 »

Hallo Anna, ich denke der IV arbeitet in erster Linie für die Gläubiger und aus dieser Sicht heraus werden viele "Aktionen" der IV's auch nachvollziehbarer, weiss gott nicht immer verständlicher ...

LG
MissTraut
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und du hältst einhundert andere von dir fern.
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RA Hechler


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« Antworten #4 am: 07. Februar 2008, 21:00:17 »

Hallo Anna,

ja, ein Anwalt. Irgendjemand muss doch die Insolvenz eingereicht haben. Oder hat Ihr Mann dies selbst gemacht?

So teuer ist ein Anwalt ja auch nicht :-) , wenn man bedenkt, wieviele offene Fragen Sie nun haben.

MfG
RA Hechler
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 07. Februar 2008, 21:00:17 »



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anna_nele
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« Antworten #5 am: 08. Februar 2008, 09:36:18 »

Er hat die Insolvenz erst vom FA eingereicht bekommen und hat dann selbst eingereicht. Ganz einfach gefragt: Wie oder wobei hilft ein Anwalt denn, außer das ich zwei bis vier Fragen hab? Wozu ist er gut? Ich dacht immer, wenn erst einmal ein TH da ist geht alles sein Rechtsweg, als Schuldner hat man da sowieso nix mehr groß zu melden.
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