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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:36:48 *
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Autor Thema: WP - wie geht es danach weiter???  (Gelesen 1271 mal)
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Frau K
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« am: 18. Oktober 2009, 12:04:36 »

Hallo an alle!

Ich bin neu hier und habe (ganz ehrlich) nicht alle Beiträge gelesen, so das ich nicht weiß ob diese Frage so in der Art schon gestellt worden ist!
Also bitte nicht nachtragend sein, sollte dies so sein  cheesy

Nun zu mir:

Im Schreiben meines TH wurde geschrieben:

Gemäß & 287 InsO haben Sie insoweit für die Zeit der Dauer der Wohlverhaltensperiode, bei Ihnen sind das 6 Jahre ab Aufhebung des Verfahrens und Ankündigung über die Restschuldbefreiung......

************************************************

Lt. Schreiben von meinem InsO Gericht vom 19.11.2004

In dem Insolvenzverfahren wird der Schuldnerin die Restschuldbefreiung angekündigt...

weiter unten steht dann:

Die Laufzeit der Abtretung hat mit der Eröffnung am 28.11.2003 begonnen und beträgt 6 Jahre.

*************************************************

Nun stellt sich mir die Frage; meine WP läuft dann also ab dem 19.11.04 ?
Was passiert dann nach Ablauf der WP ??


*************************************************

Bei meinem TH ändern sich ständig die zuständigen Mitarbeiter, dadurch wissen die gar nicht so richtig Bescheid. Ich habe auch seit über 1 Jahr keine aktuellen Nachweise mehr vorlegen müssen.....
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paps
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« Antworten #1 am: 18. Oktober 2009, 14:19:16 »

Die Abtretung endet am 28.11.2009 (zur Uhrzeit der Eröffnung in 2003)

Nach Ablauf der Abtretung werden GL und TH gehört, ob es gegen die Erteilung der RSB Einwände gibt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist, erläßt das Gericht einen entsprechenden Beschluß.

Sie können also um den Jahreswechsel , ehr Anfang des Jahres 2010, mit der entgültigen RSB rechnen.
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Frau K
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« Antworten #2 am: 18. Oktober 2009, 16:28:15 »

Vielen Dank für die Info, werde dann mal berichten wie es weitergegangen ist!

Wünsche allen noch einen schönen Sonntag !!! coffee
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dobberstein
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« Antworten #3 am: 19. Oktober 2009, 11:17:09 »

Wo ist denn " Deutschlands Grünes Herz" ?
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pd
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« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 19:36:42 »

Natürlich THÜRINGEN  wink oder??
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 19. Oktober 2009, 19:36:42 »



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Frau K
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« Antworten #5 am: 12. Januar 2010, 14:24:16 »

Die Abtretung endet am 28.11.2009 (zur Uhrzeit der Eröffnung in 2003)

Nach Ablauf der Abtretung werden GL und TH gehört, ob es gegen die Erteilung der RSB Einwände gibt.
Nach Ablauf der gesetzten Frist, erläßt das Gericht einen entsprechenden Beschluß.

Sie können also um den Jahreswechsel , ehr Anfang des Jahres 2010, mit der entgültigen RSB rechnen.

Ich habe jetzt, mit Datum vom 15.12.09, Post vom Gericht bekommen, das man dem GL und dem TH die Möglichkeit gibt, eine Versagung zu beantragen. Hierfür gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensregeln wie während der Wohlverhaltenszeit (§ 300 Abs. 2, §§296 bis 298 InsO).

Kann mir jemand zu den Fristen etwas sagen? Wie lange haben die GL und die TH Zeit sich zu
äußern?

Vielen Dank im Voraus!
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paps
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« Antworten #6 am: 12. Januar 2010, 17:46:23 »

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