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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:37:01 *
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Autor Thema: WVP?  (Gelesen 286 mal)
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DreamTheater
Jungspund
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« am: 17. Dezember 2010, 11:51:53 »

Guten Tag zusammen, mein Verfahren wurde im März 2008 eröffnet. Seit dem habe ich noch keinen Hinweis darauf bekommen, dass die WVP begonnen hätte. Gestern bekam ich seit langem mal wieder einen Brief vom Gericht. Zitate daraus:
-...wurde die Schlussrechnung des Treuhänders einschließlich der hierzu eingereichten Belege geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben.

- In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen.....wird der Schlussverteilung zugestimmt.

- Die beteiligten erhalten Gelegenheit, ...im schriftlichen Verfahren...Stellung zu nehmen

a Schlussrechnung des Treuhänders sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen
b Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse
c Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung...
d Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Schuldnerin im Verfahren zur Restschuldbefreiung...

Schlussverzeichnis sowie Schlussrechnung des Treuhänders liegen...zur Einsicht...aus

Dann folgen noch Einzelheiten und Hinweise zur Vergütung des Treuhänders.

Was sagt mir dieses "Beamtendeutsch"?

Danke schon mal an alle, die sich die Mühe machen, das zu lesen.

Gruß
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Fallera
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 17. Dezember 2010, 11:56:46 »

Das nun alle Beteiligten noch die Möglichkeit haben Stellung zu nehmen und danach die Ankündigung der RSB erfolgt und anschließend die Aufhebung des Verfahrens erfolgt. Dann sind sie in der WVP angekommen.

Sollten die Gläuber Versagensgründe vorzubringen haben, so haben sie dazu nun Gelegenheit.

Ansonsten brauchen Sie momentan nichts zu unternehmen!
« Letzte Änderung: 17. Dezember 2010, 12:01:05 von Fallera » Gespeichert

I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
DreamTheater
Jungspund
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« Antworten #2 am: 18. Dezember 2010, 13:37:02 »

Vielen Dank für die Antwort, das klingt ja schinmal gut! Einspruchsmöglichkeit besteht bis zum 01.02.2011, dann ist ein kleiner Schritt getan!
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