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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:37:32 *
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Autor Thema: WVP + Arbeitsvertrag Pfändung ausgeschlossen  (Gelesen 448 mal)
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Akima
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« am: 22. November 2011, 22:33:04 »

Hallo zusammen,

ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben. Ich bin seit 3 Jahren in der WVP. Habe nun einen neuen Job gefunden wo ich mehr Geld verdiene als vorher und auch die Arbeitsbedingungen sind besser als vorher. Beim Vorstellungsgespräch und bei Vertragsunterzeichnung habe ich die Insolvenz nicht erwähnt.

Bisher habe ich mit meinem TH die Vereinbarung gehabt monatlich die Lohnabrechnungen einzureichen und evtl. Pfändungsbeträge selber zu überweisen. Jetzt habe ich gestern beim TH angerufen um die Änderung des Arbeitgebers telefonisch vorab anzumelden und um darum zu bitten die Vereinbarung weiterhin aufrecht zu erhalten. Da sagte mir die Sachbearbeiterin nun, dass diese Praxis jetzt in der Kanzlei nicht mehr durchgeführt wird da der TH angeblich kürzlich bei einem Seminar gelernt hätte er würde dafür haften wenn in diesem Fall etwas schieft läuft. Also es folgt ein Brief an den neuen Arbeitgeber.

Also stehe ich nun vor dem Problem meinem neuen Chef die Insolvenz beichten zu müssen und ich hoffe so sehr, dass er mich nicht gleich wieder rausschmeisst. Ich hätte es ja am Ende vom Vorstellungsgespräch nicht verschwiegen wenn ich nicht bisher diese Vereinbarung mit dem TH gehabt hätte!!! So eine Schei....! Wie kann der TH das "auf einmal" bei nem Seminar feststellen, dass er haftet wenn der Schuldner seine Beträge nicht ordnungsgemäß überweist??

In meinem neuen Arbeitsvertrag steht, dass eine teilweise oder vollständige Abtretung oder Pfändung des Lohns ausgeschlossen ist. Abtretung ok, aber kann er sich durch den Ausschluss von Pfändung gegen das Abführen der monatlichen Beträge an den TH wehren? Oder ist diese Klausel unwirksam? Kennt sich damit jemand aus?

Bin echt verzweifelt. Habe einen Termin mit dem neuen Chef gemacht, will das nicht am Telefon klären müssen. Hoffentlich geht das gut und ich kriege nicht gleich nen Stempel aufgedrückt.

Viele Grüße
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Feuerwald
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 22. November 2011, 23:27:28 »

Oder ist diese Klausel unwirksam? Kennt sich damit jemand aus?

-> so ist es.

§ 297 InsO ... (3) Vereinbarungen, die eine Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge ausschließen, von einer Bedingung abhängig machen oder sonst einschränken, sind insoweit unwirksam, als sie die Abtretungserklärung nach Absatz 2 Satz 1 vereiteln oder beeinträchtigen würden.
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