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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:37:38 *
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Autor Thema: WVP Beschluss  (Gelesen 553 mal)
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Gina210
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« am: 21. Januar 2009, 20:29:09 »


Hallo liebes Team,

nun endlich bin ich in der WVP ...puh, lang hats gedauert.
Nun kam Seitenweise der Gerichtsbeschluss ...äh, da braucht man ja einen Dolmetscher für dieses "Amtsdeutsch" 
Da steht u.a. das die zu erwartende Steuererstattung für das Jahr 2008 soll von der Aufhebung ausgenommen und insofern die
Nachtragsverteilung vorbehalten werden. ( ??? ) Frage; wird diese wieder eingezogen oder darf ich diese behalten?
und dann steht noch; Die Treuhänderin wurde aufgegeben, die Masse nach Entnahme seiner Vergütung auf die zu erstellende
Schlusskostenrechnug einzuzahlen. Ein evtl. sich ergebender Restbetrag wird als Rückstellung für die jährliche entstehende
TH-vergütung auf dem Anderkonto behalten. ( !!! ) Welche Vergütung? was für eine Schlusskostenrechnung? und was bitteschön ist ein
Anderkonto? Rätsel über Rätsel.
Dies sind grad die wichtigesten und schwersten Fragezeichen in meinen Kopf.
Kann mir da Bitte einer eine "normale" Übersetzung geben, die auch ein Menschlein versteht ? Vieklen Dank in Voraus.
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paps
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« Antworten #1 am: 21. Januar 2009, 21:07:37 »

Man sollte als Laie in solchen Schreiben nur auf die Sätze:
"haben Sie Gelegenheit sich bis zum... zu äußern/Stellung zu nhemen"
"Weisen wir Sie darauf hin, dass bis zum..."

Alles andere ist meist unverständlich.

Die Erstattung für 2008 geht noch auf das Anderkonto und nicht an Sie.

Auf diesem Anderkonto (das für ihren Fall durch den IV angelegte Konto, auf welchem Ihre Reichtümer lagern) ist ein Betrag x.
Von diesem Betrag bekommt der IV seine Gebühren, die Gerichtskasse die Kosten und der Rest geht an die Gläubiger.

Dem TH steht in der WVP eine jährliche Mindestvergütung von 100,- + MwSt zu.
Dies geht entweder vom Anderkonto oder unterliegt der Stundung.
 

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Paps
 
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Gina210
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« Antworten #2 am: 21. Januar 2009, 21:37:50 »


Hallo Paps,

vielen Dank für den Lichtblick.
Ist das nur für das Jahr 2008 und ab 2009 nicht mehr?
Kommt bis zum Beenden der WHP kein Gerichtsschreiben mehr?

Vielen Dank für eine Antwort, Gina
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paps
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« Antworten #3 am: 21. Januar 2009, 23:11:17 »

Wenn da nur Steuererstattung für 2008 steht, dann gilt es auch nur für 2008.
Also ich würde jetzt...


Theoretisch dürfte nun bis zum Ende der Abtretungsphase kein Schreiben mehr kommen, wenn Sie sich an die Obliegenheiten halten.

Ich hoffe wir hören trotzdem zwischendurch etwas von Ihnen.


edit: Da Sie noch nichts von Ankündigung der RSB, wenn sich der Schuldner an seine Obliegenheiten nach 295 InsO ...geschrieben haben, kommt doch noch ein solches Schreiben.
« Letzte Änderung: 21. Januar 2009, 23:13:36 von paps » Gespeichert

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