
@ paps
Ich bin ja völlig platt über die rasend schnelle Beantwortung meiner Fragen! Danke dafür!
Mitgeteilt habe ich die Heiratsabsicht meinem IV schon. Habe aber noch keine Rückmeldung seinerseits erhalten, leider.
Unerlaubte Handlungen in welcher Art auch immer, habe ich (gottseidank) nicht begangen, wobei ich somit ausgehen kann, das alles glatt läuft. Ein Ende ist ja in Sicht

Verstehe ich das dann richtig, das trotz der vollen Berufstätigkeit meiner (zukünftigen) Frau, meine Frau als unterhalsberechtigte Person gilt, und meine Lohnpfändung sich "um eine Spalte der Lohnpfändungstabelle" nach rechts verschiebt, soll heissen, mir weniger Lohn gepfändet wird?