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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:40:28 *
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Autor Thema: WVP, Heirat und was ist danach?  (Gelesen 689 mal)
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aircooled
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« am: 17. Juni 2008, 18:41:08 »

Hallo erstmal an alle hier im Forum! Habe dieses durch Zufall gefunden und war doch sehr begeistert. Schön das es hier so eine Plattform gibt...  thumbup

Zu meiner Frage:  Ich befinde mich (noch) bis zum März 2009 in der WVP, Restschuldbefreiung wurde ausgesprochen. Nun heirate ich im kommenden August meine langjährige Lebensgefährtin *freu*  juchu. Was passiert dann mit meiner WVP? Ändert sich da etwas, evtl. in meiner Lohnpfändung? Zur Info: Ich bin voll berufstätig, meine Lebensgefährtin ebenfalls.

Dann noch etwas: Was passiert nach dem März 2009, wenn meine WVP vorbei ist? Kann da noch etwas auf mich zukommen? Oder sind mir dann somit alle Schulden erlassen?

Für eure Antworten schon einmal vielen lieben Dank im Voraus und nochmals  thumbup für dieses Forum!
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« Letzte Änderung: 17. Juni 2008, 18:43:42 von aircooled » Gespeichert
paps
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« Antworten #1 am: 17. Juni 2008, 19:06:30 »

zuerst einmal willkommen im Forum.

Ihre 2 Fragen lassen sich kurz beantworten.

Ihre Frau wird zu berücksichtigende unterhaltsberechtigte Person.
Auf Antrag eines GL könnte eine teilweise oder komplette  Nichtberücksichtigung durch das Gericht beschlossen werden.

Sollten keine Forderungsanmeldungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung erfolgt sein, sind Sie "ihre Schulden los".
(Sie existieren zwar noch, aber die GL können Sie nicht mehr einfordern)
Die Schufa wird dann noch 3 volle Kalenderjahre das Merkmal der RSB stehen haben.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
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aircooled
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« Antworten #2 am: 17. Juni 2008, 19:15:32 »

 thumbup @ paps
Ich bin ja völlig platt über die rasend schnelle Beantwortung meiner Fragen! Danke dafür!

Mitgeteilt habe ich die Heiratsabsicht meinem IV schon. Habe aber noch keine Rückmeldung seinerseits erhalten, leider.

Unerlaubte Handlungen in welcher Art auch immer, habe ich (gottseidank) nicht begangen, wobei ich somit ausgehen kann, das alles glatt läuft. Ein Ende ist ja in Sicht  juchu

Verstehe ich das dann richtig, das trotz der vollen Berufstätigkeit meiner (zukünftigen) Frau, meine Frau als unterhalsberechtigte Person gilt, und meine Lohnpfändung sich "um eine Spalte der Lohnpfändungstabelle" nach rechts verschiebt, soll heissen, mir weniger Lohn gepfändet wird?

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paps
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« Antworten #3 am: 17. Juni 2008, 22:54:55 »

Verstehe ich das dann richtig, das trotz der vollen Berufstätigkeit meiner (zukünftigen) Frau, meine Frau als unterhalsberechtigte Person gilt, und meine Lohnpfändung sich "um eine Spalte der Lohnpfändungstabelle" nach rechts verschiebt, soll heissen, mir weniger Lohn gepfändet wird?

Nun vorübergehend sollte es so sein.
Bei gleichgelagerten Einkommensverhältnissen ist aber von einem entsprechenden Antrag auszugehen.
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aircooled
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« Antworten #4 am: 19. Juni 2008, 14:44:59 »

 thumbup @paps

Danke für die schnelle Antwort! Dann will ich mal abwarten, was mein IV so vorhat. Gemeldet habe ich ihm die Heirat ja bereits. Nur ist es bei uns ja so, dass ich doch erheblich mehr verdiene, als mine zukünftige Frau. Daher werden wir mal abwarten, was da so kommt.

Danke nochmals!  wink
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« Antworten #4 am: 19. Juni 2008, 14:44:59 »



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