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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:40:53 *
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Autor Thema: WVP, Kündigung, Reha Antrag  (Gelesen 513 mal)
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knoso
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« am: 18. Mai 2009, 10:45:50 »

Hallo,

ich bin seit kurzem in der Wohlverhaltenperiode angekommen.
Mein Arbeitgeber hat mich zum 30.04.09 gekündigt.
Durch meine Krankheit kann ich meinen letzten Job nicht mehr ausüben, sagen die Reha-Ärzte.
Antrag auf Umschulung bei der Rentenversicherung ist gestellt, dauert aber noch an.
Laut Reha-Ärzte bin ich bis 15.05.2009 Arbeitunfähig und kann meinen alten Beruf nicht mehr ausüben.
Mein Treuhänder habe ich schriftlich über meine gesundheitliche Situation informiert.

Meine Frage(n):
1. Da ich jetzt Arbeitslos bin, muss ich mir sofort einen neuen Job suchen oder kann ich abwarten bis der Reha Träger
sich entschieden hat?

2. Wie verhält sich das mit den Obliegenheiten ( Jobannahme etc. ), muss ich meine Suche nach Arbeit
dokumentieren und dem Treuhänder  mitteilen? In dieser Frage bin ich mir ziemlich unsicher!

3. Ich habe geslesen das man den Treuhänder und das Inso Gericht über seine Kündigung infomieren soll.
Auf meine Anfrage beim Gericht wurde mir mitgeteilt das die Anzeige beim Treuhänder ausreicht. Ist das Korrekt?

Ich hoffe mir kann einer helfen!

Gruß Knoso




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paps
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« Antworten #1 am: 18. Mai 2009, 19:02:11 »

Sie haben sich sicherlich bereits arbeitssuchend gemeldet.
Solange  Sie arbeitssuchend gemeldet sind, sollten die Nachweise, die Sie gegenüber dem Amt erbringen müssen, ausreichen.
Da aber eine Reha ansteht, werden Sie wohl ehr ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen müssen.
Hier sollten Sie im eigenen Interesse schon eine eigene Nachweisführung haben.
Im übrigen ist von zumutbarer Tätigkeit die Rede, nicht von jeder.

Sie sollten beide über die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses  informeiren.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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knoso
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« Antworten #2 am: 18. Mai 2009, 20:18:59 »

Hallo Paps,
danke nochmal für die schnelle Antwort!

Arbeitssuchend bin ich schon länger gemeldet, da mich damals schon der Rententräger aufgefordert hat
mich mit dem Jobcenter in Verbindung zu setzen. Mein Werdegang Krankheit ist schon sehr lang.
Daher beziehen wir ( 4 Köpfe ) schon länger Hilfeleistung für Unterbringung und Heizung.
Der damalige Vermittler war sehr ehrlich und sagte mir das es wohl unwahrscheinlich sein wird mir helfen zu können.

Ich werde meine Arbeitssuche jetzt genau dokumentieren uns nach Nachfrage dem Jobcenter oder dem Treuhänder zur Verfügung stellen!
Habe ich das so Richtig verstanden?

Noch eins. Bekomme ich jetzt Probleme wenn ich dem Gericht die Kündigung erst jetzt mitteile?

Danke Gruß Knoso


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paps
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« Antworten #3 am: 18. Mai 2009, 23:00:29 »

Ja Sie sollten dokumentieren.
Und schreiben Sie einfach,"...wie bereits am... telefonisch informiert."
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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knoso
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« Antworten #4 am: 22. Mai 2009, 08:09:45 »

Hallo paps,

Danke für die schnellen Antworten!

Schönes Wochenende

Gruß Knoso
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 22. Mai 2009, 08:09:45 »



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