Nun hat meine Ex-Frau für eine gemeinsame Eigentumswohung (der Grund für meine PI), die bis Mitte 2009 unter
Zwangsverwaltung stand die Steuerklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gemacht.
Guthaben (Stand 06.12.2010) 2.800,-€
Ich nehme mal an, dass es sich bei den Steuerklärungen um die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung gehandelt hat. Darin wird der Gewinn/Verlust ermittelt und auf die Beteiligten aufgeteilt. Eine direkte Steuererstattung oder -Nachzahlung ergibt sich daraus nicht. Stattdessen wird das Ergebnis in den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten berücksichtigt und diese werden ggf. geändert.
Bei Ihnen wird das wohl so sein, dass sich ein Verlust ergeben hat, der jetzt zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide geführt hat. Daraus ergibt sich eine Einkommensteuererstattung, die der Nachtragsverteilung unterliegt. Ob die ETW aus der Masse freigegeben war, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das Ergebnis aus der ETW fließt nur in die allgemeine Steuerberechnung ein, eine direkte Zuordnung zu den - nicht insolvenzzugehörigen - Erträgen aus der ETW ist nicht möglich.