Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Informationen rund ums Thema Schulden und Insolvenz mit moderierten Foren.
© www.pleite-was-nun.info Montag, 28. Mai 2012 07:41
Navigation

Bitte bewerten Sie pleite-was-nun.info

Google +1 Button mit Datenschutz

Werbung

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:41:01 *
Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Als registrierter User sehen Sie keine Werbung im Forum


Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge


News:
Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.
 
 
Übersicht Hilfe Meine Bookmarks Suche


Einloggen oder registrieren um diese Werbung nicht mehr zu sehen!
Seiten: 1   Nach unten
Drucken
Dieses Thema wurde bisher noch nicht bewertet.
Thema bewerten (von 1=schlecht bis 5=sehr gut) :
Autor Thema: WVP - Nachtragsverteilung  (Gelesen 492 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
daMichi
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 37

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« am: 28. Dezember 2010, 14:00:04 »

Hallo an alle,
ich habe da mal ne Frage.
Hier erstmal ein paar Fakten:

IK-Verfahrensbeginn: 20.11.2008
aufgehoben: 30.08.2010

Steuererklärungen:
2007 - Guthaben an mich ausgezahlt
2008 - Guthaen an TH ausgezahlt
2009 - durch Heirat und Lohnsteuerklasse große Nachzahlung, diese wurde vom FA auf mich und den TH aufgeteilt

Nun hat meine Ex-Frau für eine gemeinsame Eigentumswohung (der Grund für meine PI), die bis Mitte 2009 unter
Zwangsverwaltung stand die Steuerklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gemacht.
Guthaben (Stand 06.12.2010) 2.800,-€

Heute kam ein Schreiben vom Gericht, dass das Geld weg ist (Nachtragsverteilung beschlossen, §203, Abs, 1 Nr. 3)
Mein TH hat aber die Wohnung Ende 2008 aus der Masse genommen.

Frage:
Kann also das Gericht für alle Jahre die Nachtragsverteilung anordnen, obwohl die Wohnung aus der Masse genommen wurde?

Das Geld könnte ich gut brauchen, da die Nachzahlung für 2009 fast 2.000,-€ waren.

Gruß

daMIchi
Gespeichert
Maurice Garin
weiß was
*****

Karma: 1
Offline Offline

Beiträge: 305

Danke
-von Ihnen: 1
-an Sie: 38


« Antworten #1 am: 29. Dezember 2010, 10:00:11 »

Nun hat meine Ex-Frau für eine gemeinsame Eigentumswohung (der Grund für meine PI), die bis Mitte 2009 unter
Zwangsverwaltung stand die Steuerklärungen für die Jahre 2007, 2008 und 2009 gemacht.
Guthaben (Stand 06.12.2010) 2.800,-€

Ich nehme mal an, dass es sich bei den Steuerklärungen um die Erklärungen zur einheitlichen und gesonderten  Gewinnfeststellung gehandelt hat. Darin wird der Gewinn/Verlust ermittelt und auf die Beteiligten aufgeteilt. Eine direkte Steuererstattung oder -Nachzahlung ergibt sich daraus nicht. Stattdessen wird das Ergebnis in den Einkommensteuerbescheiden der Beteiligten berücksichtigt und diese werden ggf. geändert.

Bei Ihnen wird das wohl so sein, dass sich ein Verlust ergeben hat, der jetzt zu einer Änderung der Einkommensteuerbescheide geführt hat. Daraus ergibt sich eine Einkommensteuererstattung, die der Nachtragsverteilung unterliegt. Ob die ETW aus der Masse freigegeben  war, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Das Ergebnis aus der ETW fließt nur in die allgemeine Steuerberechnung ein, eine direkte Zuordnung zu den - nicht insolvenzzugehörigen - Erträgen aus der ETW ist nicht möglich.
Gespeichert
daMichi
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 37

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #2 am: 30. Dezember 2010, 10:20:54 »

Ok, das verstehe ich.
Aber: 2009 musste ich knapp 2.000,-€ Steuer nachzahlen. Das FA hat die Summe zwischen
mir und dem TH aufgeteilt. Somit blieben mir "nur" 1.500,-€ ans FA zu zahlen.
Durch die Negativeinkünfte der ETW gab es jetzt einen Auszahlung des FA in Höhe von 900,-€.
Ging durch die Nachtragsverteilung in die Masse.
Gib es dort nicht eine Möglichkeit, wenigstens einen Teil aus dem Jahr 2009 zu bekommen?
Mein TH bekommt Geld vom FA und ich muss nachzahlen???

Gruß aus dem Gefrierschrank (aktuell noch -15°)

daMichi
Gespeichert
daMichi
Grünschnabel
**

Karma: 0
Offline Offline

Beiträge: 37

Danke
-von Ihnen: 0
-an Sie: 1


« Antworten #3 am: 07. Januar 2011, 08:30:41 »

Guten Morgen,

habe mit meinem "Peter Zwegat" gesprochen.
Wir haben sofortige Beschwerde bei Gericht eingereicht.

Werde die Reaktion vom Gericht posten

daMichi
Gespeichert
Tags:
Seiten: 1   Nach oben
Drucken
Ausgewählte löschen
Gehe zu:  

Die Artikel sind geistiges Eigentum des/der jeweiligen Autoren, alles andere © by www.pleite-was-nun.info

www.bot-trap.de


Seitenerstellung in 0.3674 Sekunden, mit 27 Datenbank-Abfragen
Schulden & Insolvenz | Privatinsolvenz | News | Insolvenz