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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:41:08 *
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Autor Thema: WVP,Steuererstattung...  (Gelesen 356 mal)
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Plattenpapst
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« am: 14. Oktober 2010, 15:12:57 »

Hallo alle zusammen,
zwar ist die Frage schon öfters beantwortet worden, ich bin aber trotzdem unsicher.
Mein TH und ich hatten damals miteinander gesprochen, und er meinte das ich meine Steuererstattung auf ein Anderkonto leiten sollte, und ich leider davon nichts haben werde !
Nun habe ich bei Euch ein wenig geblättert und bin nun unsicher.
Hier meine Daten :

Eröffnung des InSo-Verfahrens : 27.08.09
Beschluss (im Wortlaut):

In dem Verbraucherins. über das Vermögen des Plattenpapstes geb. **** wird das Verfahren zum 20.4.2010 aufgehoben, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Nun meine Frage,die Schlussverteilung ist vollzogen,ich habe nun erst geschafft meine Steuererklärung für 2009 zu machen, da ich so wenig Zeit durch meine 2 Jobs habe.
Habe damals meinem Treuhänder angegeben, das ich 2008 eine Erstattung von 344 Euro bekommen habe,und mit gleichem Betrag rechne.
Nun bin ich aber letztes Jahr umgezogen und bekomm ca. 1200-1300 Euro.
Geh ich richtig in der Annahme, das ich den kompletten Betrag auf das Anderkonto einzahlen muss ?
Besteht die Möglichkeit das der TH mit sich reden lässt,das man einen Teil behalten darf ?

Für aussagekräftige Meinungen bin ich offen.

Mit freundlichen Grüßen aus dem verregneten Norden
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horst69
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« Antworten #1 am: 14. Oktober 2010, 15:41:42 »

Hallo !

Da du in der WVP bist, musst du NICHT den kompletten Betrag auf ein Anderkonto einzahlen, das Geld geht schön auf dein Konto. Wenn du noch im Insolvenzverfahren wärst, dann dürfte sich der IV die Kohle holen!

Gruß Horst
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Maurice Garin
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« Antworten #2 am: 14. Oktober 2010, 15:43:55 »

Geh ich richtig in der Annahme, das ich den kompletten Betrag auf das Anderkonto einzahlen muss ?
Be

Die Steuererstattung für 2009 gehört grds. voll zur Insolvenzmasse. Allerdings ist das Verfahren bereits aufgehoben. Will der IV/TH die Erstattung noch vereinnahmen, dann braucht er einen Beschluß des Insolvenzgerichtes über die Anordnung der Nachtragsverteilung. Gibt es einen solchen Beschluß, dann wird der TH wohl nicht mit sich reden lassen. Gibt es keinen Beschluß gehört das Geld voll Ihnen. Allerdings sollten Sie der Steuererklärung gleich den Aufhebungsbeschluß beifügen und vorsorglich beantragen, alle Zustellvollmachten zugunsten des TH zu löschen.

Oder haben Sie dem TH womöglich irgendeine Abtretung unterschrieben?
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Plattenpapst
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« Antworten #3 am: 14. Oktober 2010, 15:48:45 »

Ich habe keine Abtretung unterschrieben,
das einzige was ich unterschrieben habe beim TH war, der Bericht der an das IG gegangen ist.
Also informiere ich vorsorglich den TH das ich eine Erstattung erhalten werde, und die aber einbehalten werde weil keine Nachtragserteilung vorliegt ?
Ich habe vorher immer über einen Hilfeverein die Erklärung abgegeben, war das erste mal das ich sie selber gemacht habe !
Mein TH meldet sich wieso nie, ich hab das Gefühl als bekomme ich nur alle halbe Jahre mal Post.
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deagle
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« Antworten #4 am: 14. Oktober 2010, 16:16:02 »

Und aus welchem Grund möchtest Du den TH über die anstehende Erstattung informieren?

Regel Nummer ein, keine schlafenden Hunde wecken...
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 14. Oktober 2010, 16:16:02 »



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Plattenpapst
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« Antworten #5 am: 14. Oktober 2010, 16:19:29 »

Aber ich informiere mich mal beim IG ob so ein Nachtragsbeschluss besteht, oder sollte ich das auch nicht machen ?
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Insokalle
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« Antworten #6 am: 14. Oktober 2010, 18:01:05 »

Wenn es einen Beschluss über eine Nachtragsverteilung gäbe, dann hätte er Ihnen zugestellt werden müssen.
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