Guten Abend,
erst einmal 1000 Dank an Herrn/Frau Feuerwald für den BGH Beschluss, das hat mir sehr geholfen. Ich habe mich mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin meines TH's in Verbindung gesetzt und sie gebeten mir mitzuteilen wie nun in meinem Fall weiter zu verfahren ist da ich ja bereits die Forderungen aller Gläubiger zu 100% erfüllt habe und ebenso alle Kosten (Gericht, TH ...) beglichen seien. Ich bekam folgende Antwort: Am 01.04.2008 wird die diesjährige Ausschüttung stattfinden und sollte dem so sein das die Forderungen der Gläubiger zu 100% erfüllt sind wird
mein TH den Antrag auf vorzeitige RSB beim Gericht stellen.

sollte nicht der Schuldner den Antrag stellen??? Und wenn ja, wie sieht so ein Antrag aus??
Bis zur Entscheidung des Gerichts muß ich allerdings weiter mein pfändbares Einkommen auf das TH-Konto zahlen und sollte das Gericht die RSB erteilen (die gute Frau sieht da kein Problem) würde ich das zuviel gezahlte Geld zurück bekommen.
Hört sich doch alles recht gut an, denn noch bin ich etwas verunsichert ob das alles so richtig ist?????
Eine Frage noch bitte, wie lange kann sich solch eine Entscheidung des Gerichts hinziehen? Gibt es gesetzliche Fristen von Antrag bis zum Schlußtermin?
Vielen Dank schon mal und einen schönen Abend noch
Liebe Grüße
Manu15