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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:42:56 *
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Autor Thema: WVP vorzeitig beendet, weil ein Gläubiger vergessen hat, Forderung anzumelden?  (Gelesen 3702 mal)
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moneypenny
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« am: 02. Dezember 2008, 22:21:38 »

Ich habe heute bei meiner Treuhänderin angerufen, um zu erfahren, wie hoch meine offenen Schulden noch seien, nachdem ich seit zwei Jahren fleißig abbezahle. Lt. meiner Rechnung wären es noch ca. 20000 Euro gewesen, sie meinte aber überraschenderweise, ich hätte lt. ihren Unterlagen alles abbezahlt.

Ich habe nun in meinen Unterlagen nochmal nachgesehen und dabei folgendes festgestellt:

Beim Einreichen meines Insolvenzantrages (09/2006) habe ich, bzw. mein Schuldnerberater damals eine vollständige Liste mit allen Gläubigern (insgesamt 5) angehängt. Nach Ablauf der Meldefrist beim Amtsgericht, in der sich alle Gläubiger melden sollten, habe ich eine Liste von meiner TH erhalten, in der ein Hauptgläubiger (mit 20000 Euro Forderung) nicht aufgeführt war, ich habe das auch meiner TH gemeldet, sie meinte damals, die Liste sei korrekt, es seien alle Gläubiger angeschrieben worden.

Ich habe dann letztes Jahr von diesem Gläubier zweimal einen Mahnbescheid zugestellt bekommen, den ich an meine TH weitergeleitet habe, ich habe den Gläubiger ebenfalls angeschrieben, dass ich im Insolvenzverfahren bin und er sich an meine TH wenden soll. Meine TH meinte, auch dieser Gläubiger sei ordnungsgemäß angeschrieben worden, trotzdem war er nicht auf dieser Liste, die meine TH mir zugeschickt hat. Seitdem habe ich von diesem Gläubiger (übrigens eine große Bank) nichts mehr gehört.

Meine Fragen an Euch User und an die Fachleute hier wären nun folgende:

1. Kann es wirklich sein, dass ein Gläuber (wohlbemerkt eine große Bank) versäumt hat, die Forderung anzumelden?

2. Kann dieser Gläubiger nun nachträglich noch seine Forderungen geltend machen? Denn meine TH hat mir heute gesagt, dass bei vorzeitiger Beendigung nochmal alle Gläubiger angeschrieben werden, ob tatsächlich alles Forderungen beglichen wurden. Dann könnte sich doch theoretisch dieser Gläubiger zu Wort melden und sagen, seine Forderungen wären noch nicht beglichen oder?

Oder habe ich einfach nur Riesenglück gehabt, dass dieser Gläubiger versäumt hat, seine Forderungen rechtzeitig anzumelden und ich bin tatsächlich durch dessen Versäumnis vier Jahre früher fertig mit meinem Insolvenzverfahren?

Für Eure Antworten danke ich schon im voraus.
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« Antworten #1 am: 02. Dezember 2008, 23:25:38 »

zu 1.) ja

zu2.) nein, eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Es werden auch nur die angemeldeten Gl befragt.

Die dann auf Antrag zu erteilende RSB wirkt aber gegen alle GL , auch gegen die nichtangemeldeten.


Frage: Hat die Bank ev. andere Abtretungen/Sicherungsrechte gehabt?
 
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moneypenny
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« Antworten #2 am: 03. Dezember 2008, 11:13:49 »

Hallo Paps,

Abtretungsrechte hatte ein anderer Gläubiger, der auch davon Gebraucht gemacht hat. Diese Bank, um die es geht, hat das bestimmt auch gehabt, bzw. ich habe das mit Sicherheit auch unterschrieben. Bedeutet deine Frage eine ungute Antwort für mich???  gruebel

Danke trotzdem für deine Infos. LG Moneypenny
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Feuerwald
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« Antworten #3 am: 03. Dezember 2008, 11:50:18 »

war der Schlusstermin schon ?
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moneypenny
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« Antworten #4 am: 03. Dezember 2008, 22:38:50 »

Hallo Feuerwald,

bitte hilf mir auf die Sprünge, was genau ist nochmal der "Schlusstermin"?

LG Moneypenny
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 03. Dezember 2008, 22:38:50 »



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Feuerwald
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« Antworten #5 am: 03. Dezember 2008, 22:49:11 »

Mönsch, das muss man wissen! das ist das kleine 1x1 der InsO, wass sich jeder verinnerlichen sollte. 

Es gibt ein Insolvenzverfahren, das je nach dem 6 - 12 - 18 oder weitere Monate andauert und an dessen Ende der sog. Schlusstermin und die Ankündigung der Restschuldbefreiung steht.
Danach - nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens - folgt die sog. Wohlverhaltensphase.

Wenn der Schlusstermin noch aussteht, das Insolvenzverfahren also noch läuft, kann ggf. noch eine Forderung nachgemeldet werden, die dann auch noch in die Insolvenztabelle aufgenommen wird.



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moneypenny
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« Antworten #6 am: 03. Dezember 2008, 23:28:46 »

Du hast recht, ich schäme mich  whistle

Also, in einem Schreiben vom 09.2006 vom Insolvenzgericht heißt es... " Forderungen sind bis zum 10.2006 anzumelden..."  und in einem weiteren Beschluss vom Insolvenzgericht vom 03.2007 heißt es " ...wird der Schlussverteilung zugestimmt" und dann heißt es in dem Beschluss vom 06.2007 "...wird nach Prüfung ...über den Vollzug der Schlussverteilung vorgelegten Nachweise... der Restschuldbefreiung aufgehoben".

Ist das jetzt der Schlusstermin gewesen? Sorry für meine Unkenntnis, habe die ganze Angelegenheit immer weit von mir weggeschoben  coffee

Danke für dein Interesse...
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« Antworten #7 am: 04. Dezember 2008, 18:42:44 »

in dem Beschluss vom 06.2007 "...wird nach Prüfung ...über den Vollzug der Schlussverteilung vorgelegten Nachweise... der Restschuldbefreiung aufgehoben".

Ist das jetzt der Schlusstermin gewesen? Sorry für meine Unkenntnis, habe die ganze Angelegenheit immer weit von mir weggeschoben  coffee

Danke für dein Interesse...

wenn das Zitat vollständig wäre und das rot markierte den Sinn nicht  etwas entstellt, ja.
Das war aber aus der Antwort der TH, dass alle Schulden bezahlt sind schon zu schließen.

Insofern ist aus meiner Sicht, dem Antrag auf vorzeitige Erteilung der RSB stattzugeben.

Wir hatten hier einen ähnlichen Fall, bei dem der Hauptgläubiger in Vertrauen auf seine dinglichen Rechte nicht angemeldet hatte und so aus knapp 300.000 Schulden nur ein Tabellenwert von 1.200 wurde.
Nach Aufhebung des Verfahrens und Zahlung der offenen Forderungen aus der Tabelle und der Gerichtskosten durch Verwandte wurde die RSB vorzeitig erteilt.
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moneypenny
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« Antworten #8 am: 04. Dezember 2008, 23:24:56 »

Sorry Paps, ich wollte Euch nur mit dem ganzen Text nicht "langweilen", es steht folgendes in dem Beschluss vom Amtsgericht Stuttgart vom 19.06.2007:

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ... wird nach Prüfung der vom Verwalter über den Vollzug der Schlussverteilung vorgelegten Nachweise gemäß § 200 InsO und nach rechtskräfitger Ankündigung der Restschuldbefreiung aufgehoben.

Das war das letzte Schreiben, dass ich vom Amtsgericht erhalten habe.

LG Moneypenny
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« Antworten #9 am: 05. Dezember 2008, 19:24:18 »

Na dann willkommen in der WVP.
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Tags: Gläubigerliste Forderungen anmelden Insolvenzverfahren Sicherungsrechte Wohlverhaltensperiode Schlusstermin vorzeitige Restschuldbefreiung 
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