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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:43:03 *
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Autor Thema: WVP wie verhalten  (Gelesen 1893 mal)
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braunbaer
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« am: 09. Dezember 2007, 12:06:42 »

Ertsmal einen schönen Adventssonntag aus Essen. . . . . . . . . . . . . .
meine frage an Euch was zählt zur Auskunft und Mitwirkungsplicht komme da etwas
durch einander hab vor kurzem die 58er Reglung unterschrieben das betrifft
eigentlich nur mich ich hatte es gemacht weil in großer Munde steht das
Zwangsverrentung bevor steht Bewerbung mache ich trotzdem weiter. . . . . . . . . . .
muss ich das dem TH und Gericht mit teilen. . . . . . . .

Gruß Herbert
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paps
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« Antworten #1 am: 09. Dezember 2007, 18:12:57 »

ja
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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iksnarab
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« Antworten #2 am: 20. Mai 2008, 01:21:39 »

Wie bitte reagieren erwartungsgemäß die Gerichte darauf?
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paps
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« Antworten #3 am: 20. Mai 2008, 20:30:30 »

Da es sich bei dieser Regelung um Langzeitarbeitslose im schwer vermittelbaren Alter handelt, sollte es keine Probleme geben.
In aller Regel ist dann eh nichts pfändbar.

Die Bemühungen um einen Zuverdienst im Rahmen der Möglichkeiten sollten ausreichend sein.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
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