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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:43:16 *
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Autor Thema: Während Insolvenz wieder Selbständig....  (Gelesen 229 mal)
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Southtown_m
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« am: 13. April 2009, 16:19:12 »

Hallo liebe Leut,

mein Insolvenzantrag ist nun endlich beim Gericht und hoffe dass das Verfahren nun bald geöffnet wird. Nach dem ganzen Stress hin und her, ist es doch eine Erleichterung ins Inso zugehen. Geschäfts und Privat...

Aber nun zu meiner Frage.

Ich habe vor mich wieder Selbständig zu machen sobald mit dem Inso alles durch ist. Würde bei bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Selbständiger weiterhin arbeiten -> so habe ich meine sichere Einnahmequelle zum leben, und desweiteren meine alten Kunden weiterhin betreuen.

Darüber habe ich mit meinem Anwalt gesprochen und er sagte mir es wäre auch kein Problem, müsste dann allerdings jeden Monat ein bisschen Geld an die Gläubiger bezahlen. Diese berrechne sich aus dem Durchschnittslohn meines Berufes und dem darüber hinaus pfändbaren Betrag.

Also wenn ich z.B. angenommen als Angestellter 1100 Euro verdiene, der Durchschnittslohn Bundesweit bei 1180 Euro liegt und als lediger alles über glaub 980 Euro gepfändet wird, muss ich 6 Jahre lang den Differentbetrag von 120 Euro als Angestellter oder als Selbständiger 200 Euro abdrücken. Dann spielt es keine Rolle mehr, ob ich als Selbständiger 5000 Euro oder nur 500 Euro verdiene. Die ausgerechnten 200 Euro muss man ohne wenn und aber monatlich bezahlen.

Auch Geräte und Auto könnte ich mir dann anschaffen, er meinte dann: "Wenn du übertriebener Weise ein Auto für 100000 Euro brauchst, weil du sehr 'hohe' Kunden hast, so kann dies der Insolvenzverwalter genehmigen....."

Natürlich will und brauche ich kein Auto für 100000, allerdings so ein Dieselfahrzeug der vielleicht 2000-3000 Euro kostet, der noch ein paar Jahre hält wäre dann für die langen Fahrten zu den Kunden doch sehr Hilfswert. Im Endeffekt zahle ich bei einem billigem Fahrzeug z.B. für 500 Euro, welche durch die Abwrackprämie sowieso schon schwer zu bekommen sind, die nächsten 2 jahre dann bestimmt das 4 fache an Reperaturkosten bezahlt. Habe vor Jahren zumindest die Erfahrung machen müssen.

Ich bin verheiratet, eine Tochter und meine Frau ist momentan arbeitslos, wie es leider so ist nach den 3 Jahren Eriehungsphase....
Meine Frau bekommt 420 Euro arbeitslosengeld. Wie es dann mit der Berechnung aussieht weiß ich allerdings nicht.

Stimmt es was mir da der Anwalt erzählt hat? War die Rechnung richtg? Um ehrlich zu sein, da ich eigentlich keinen Anwalt bisher außer jetzt dem Insoverfahren gebraucht habe,vertrau ich diesem Forum weit mehr, als einem Anwalt.
Wie sieht es dann bei mir aus mit Frau und Kind, wenn meine Berufgruppe im Schnitt z.B. 1500 Euro verdient.


Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Southtown_m
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paps
Moderator
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Danke
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« Antworten #1 am: 13. April 2009, 17:17:44 »

Grundsätzlich sollte das Gewerbe schriftlich  freigegeben werden.
Dann schulden sie den pfändbaren Betrag eines Angestellten.

In Ihrem Beispiel ausgehend vom1500 und 2 Unterhaltsberechtigten; grundsätzlich nichts.
Man  sollte aber überlegen, ob nicht doch ein Betrag x an die Masse abgeführt wird; insbesondere, wenn man auch die Möglichkeit anderer Berufe bedenkt.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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