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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum 05. Dezember 2008, 05:46:08 *
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Autor Thema: Wann beginnt die WVP ERstattung des 10% Bonus??????  (Gelesen 715 mal)
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Lama1404
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« am: 18. April 2008, 14:50:58 »

Hallo zusammen. juchu
Brauche dringend einen Rat, da mein Treuhänder mir keine vernünftige Auskunft geben kann. cry Ich bin im Februar 2009 mit der Insolvenz durch und habe bei meinem Treuhänder mal höflich nachgefragt was mit dem Bonus von 10% bzw. 15% ist. Dieser hat natürlich überhaupt keinen Plan was ich von ihm wollte. juchu Im Internet findet man ja auch nicht wirklich viel. Ich habe aber über die Jahre jeden Monat meine pfändbaren Beträge abgeführt. Ohne Lücken. Dann sollte mir das doch eigentlich zustehen, oder??? dntknw Weoiß darüber jemand Bescheid oder hat diesen Bonus ausgezahlt bekommen sad Vielen, vielen Dank im voraus Lama1404
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Lama1404
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« Antworten #1 am: 18. April 2008, 14:56:11 »

Hallo nochmal, habe natürlich das wichtigste vergessen... wink Wann beginnt eigentlich die WVP. Ich
glaube danach richtet sich alles.. gruebel Vielen Dank nochmal ...Liebe Grüße Lama1404 cheesy
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« Antworten #2 am: 18. April 2008, 15:14:47 »

Wurde das Insolvenzverfahren vor 12/2001 eröffnet ?
Laufzeit der Abtretung ? 5, 6 oder 7 Jahre ?
Wann wurde das Insolvenzverfahren eingestellt / aufgehoben ?


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Lama1404
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« Antworten #3 am: 18. April 2008, 15:23:14 »

Hallo, vielen Dank für eine Antwort. Also die Eröffnung des Inso war am 19.02.2003. Ende des Verfahrens am 19.02.2009. Die letzte Frage kann ich leider nicht beantworten weil ich das nicht weiß, wo finde ich das???? dntknw
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #3 am: 18. April 2008, 15:23:14 »


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Feuerwald
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« Antworten #4 am: 18. April 2008, 15:36:52 »



"wo finde ich das???? "


- hat der Schlusstermin schon stattgefunden?
- liegt der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung vor?
- Aufhebungsbeschluss?

=> dann beginnt die sog. "Wohlverhaltensphase". Die Laufzeit der Abtretung (6 Jahre in Ihrem Fall) beginnt  bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.

Zur Not unter www.insolvenzbekanntmachungen.de den Stand des Verfahrens ermitteln.

§ 292 InsO - Rechtsstellung des Treuhänders

(1)  Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend.

Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.
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« Antworten #5 am: 18. April 2008, 16:10:23 »

Hallo, vielen Dank. Also, der Beschluss vom 10.04.2008 -In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der .... wird der Schlussverteilung zugestimmt. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet(§§196, 197, 5Abs. 2InsO)
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 10.06.2008 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen. Punkte a -c. Schlussverzeichnis der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen, Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung, falls deren Versagung beantragt wird, sind innerhalb der Frist die Versagungsgründe glaubhaft zu machen (§§289, 290) und ggf. Beauftragung des Treuhänders mit der Überwachung der Schuldnerín im Verfahren zur Restschuldbefreiung (§292 Abs.2 InsO) gruebel
Jetzt habe ich gerade mit dem Treuhänder bzw. mit einer Dame gesprochen und gefragt warum ich die 10% noch nicht bekommen habe konnte sie mir keine eindeutige Antwort geben. Ich sollte das mal schriftlich machen dann könnte man mir das eventuell mitteilen. Ich habe mich in der ganzen Zeit des Verfahrens vorbildlich verhalten.  thumbup Was soll das denn?? nono Viele Grüße Lama1404 uneinsichtig
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« Antworten #6 am: 18. April 2008, 16:19:03 »

dem Wortlaut des oben zitierten § 292 InsO nach:

- es wird ab Zeitpunkt der  A u f h e b u n g  des Insolvenzverfahren gerechnet. Ihr Insolvenzverfahren läuft jedoch noch (und das sogar sonderlich lange, das muss man hier mal erwähnen). 
Die 10 % dürften Ihnen demnach nicht zufallen. 







« Letzte Änderung: 18. April 2008, 16:22:22 von Feuerwald » Gespeichert

Lama1404
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« Antworten #7 am: 18. April 2008, 16:25:11 »

Hallo, was heißt denn hier sonderlich lange, hab ich denn was falsch gemacht oder hat irgendjemand etwas versäumt???? heulen Ich hab immer Pech im Leben cry Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
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Schulden & Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #7 am: 18. April 2008, 16:25:11 »


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Feuerwald
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« Antworten #8 am: 18. April 2008, 16:30:44 »

nein,
Sie haben sicherlich nichts falsch gemacht. Warum sich Ihr Verfahren so lange zieht, weiss hier keiner. Das kommt halt vor. Evtl. gab es Insolvenzmasse zu verwerten oder was auch immer.
Es ist im Grunde nicht sooo schlimm.
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Lama1404
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« Antworten #9 am: 18. April 2008, 16:34:19 »

Vielen Dank, werde mich mal melden wenn ich näheres weiß. Ist nur komisch das bei meinem Mann wo keine pfändbaren Beträge waren, alles kurz nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erledigt war. huh Naja,  kann man nichts machen. Ein  schönes sonniges Wochenende  biggrin Viele Grüße Lama1404
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