"wo finde ich das???? "
- hat der Schlusstermin schon stattgefunden?
- liegt der Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung vor?
- Aufhebungsbeschluss?
=> dann beginnt die sog. "Wohlverhaltensphase". Die Laufzeit der Abtretung (6 Jahre in Ihrem Fall) beginnt bereits mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Zur Not unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de den Stand des Verfahrens ermitteln.
§ 292 InsO - Rechtsstellung des Treuhänders
(1) Der Treuhänder hat den zur Zahlung der Bezüge Verpflichteten über die Abtretung zu unterrichten. Er hat die Beträge, die er durch die Abtretung erlangt, und sonstige Leistungen des Schuldners oder Dritter von seinem Vermögen getrennt zu halten und einmal jährlich auf Grund des Schlußverzeichnisses an die Insolvenzgläubiger zu verteilen, sofern die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten abzüglich der Kosten für die Beiordnung eines Rechtsanwalts berichtigt sind. § 36 Abs. 1 Satz 2, Abs. 4 gilt entsprechend.
Von den Beträgen, die er durch die Abtretung erlangt, und den sonstigen Leistungen hat er an den Schuldner nach Ablauf von vier Jahren
seit der Aufhebung des Insolvenzverfahrens zehn vom Hundert und nach Ablauf von fünf Jahren
seit der Aufhebung fünfzehn vom Hundert abzuführen. Sind die nach § 4a gestundeten Verfahrenskosten noch nicht berichtigt, werden Gelder an den Schuldner nur abgeführt, sofern sein Einkommen nicht den sich nach § 115 Abs. 1 der Zivilprozessordnung errechnenden Betrag übersteigt.