Heißt es, man darf sparen, wenn die Wohlverhaltensphase beginnt??? Und was hat es mit Steuer zu tun? Kriegt man die Steuerrückerstattung dann? WEil jetzt bekommen wir die ja nicht (Beginn 01.02.2010).
Grüße
Lena
Genau, man darf ab Beginn der WVP den unpfändbaren Teil seines Gehaltes dazu verwenden, offiziell Vermögen anzuhäufen. Was man mit diesem Geld anstellt juckt keinen. Ab diesem Zeitpunkt steht einem auch wieder die Steuerrückerstattung zu.
Beispiel:
Beginn des Verfahrens 1.1.2008
Aufhebung des Verfahrens und somit Beginn der WVP 1.6.2009.
Die Steuer für 2008 geht an den Treuhänder
Die Steuer für 2009 geht zu 50% an den Treuhänder und zu 50% an Dich. (So war es bei mir, bitte korrigieren wenn ich falsch liege.)
Und wie Fallera schon schrieb, 6 Jahre nach BEGINN DES VERFAHRENS (NICHT WVP) ist der Spuck vorbei.
Dann noch 3 Kalenderjahre auf Löschung des Schufa Eintrages warten, und es kann von vorne losgehen.