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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:46:53 *
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Autor Thema: Wann bin ich wieder Kreditwürdig?  (Gelesen 2705 mal)
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fibi4982


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« am: 11. Februar 2009, 16:39:32 »

Hi,

wie ich hier lese, bin ich nicht der einzige Fall, in dem sich der Treuhänder nicht kümmert.  Meiner hat vor einem halben Jahr eine eigene Kanzlei eröffnet, und es nicht einmal für nötig befunden mich über den Umzug zu informieren...

Na ja, zu meiner Frage:
Meine WVP läuft im November diesen Jahres ab. Da ich aber die Nase gestrichen voll habe, und endlich wieder ein "richtiger" Mensch sein möchte, habe ich neben Beruf und Abendstudium noch an den Wochenenden gearbeitet, um Geld zusammen zu bekommen. Ich habe jetzt genug Geld zusammen, um die offene Forderung meines Gläubigers komplett zu bezahlen, aber wie, dass sagt mir keiner.   Mein TH kennt sich da nicht aus...und scheint auch kein Interesse daran zu haben.
Kann ich mich direkt mit dem Gläubiger in Verbindung setzen und das klären??
Und wenn ich jetzt komplett abbezahlt habe, wie werde ich aus dem Schuldnerverzeichnis bei Gericht gelöscht?  Wie kommt die Info an die Schufa?   Welche Eintragungen bleiben in der Schufa stehen, und wie lange?    Und wann kann ich endlich wieder einen Telefonanschluss auf meinen eigenen Namen anmelden, oder eine Kreditkarte beantragen?

Für jeden Rat und jede Antwort bin ich dankbar!

Gruß
Fibi

Da macht einem ein Fehler aus der späten Jugend das ganze Leben kaputt...ich wünsche diese Erfahrung niemandem!!!

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silberstreif
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« Antworten #1 am: 11. Februar 2009, 20:19:23 »

Hallo fibi, nicht die Nerven verlieren! Die paar Monate noch.... Behalt das Geld, um spätere Pläne verwirklichen können. Oder auch, um dir sofort eine prepaid Kreditkarte zu besorgen. cool Ich habe gehört, dass es das von einigen Banken gibt, hab mir aber nicht gemerkt, von welchen. Recherchier da mal ein bißchen. Oder ruf mal an bei ein paar Banken. Ich meine, eine Landesbank war dabei. Vielleicht gibt dir eine prepaid Kreditkarte den nötigen Schwung, um den Rest durchzustehen.

Gruss silberstreif
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silberstreif
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« Antworten #2 am: 11. Februar 2009, 20:20:12 »

Ach ja, deine Inso bleibt auch nach Restschuldbefreiung noch 3 Jahre in der Schufa.
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fibi4982


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« Antworten #3 am: 12. Februar 2009, 11:32:21 »

Danke...hab mir das auch schon mal so überlegt, wie du sagst.

Aber:  Es geht mir nicht um eine Kreditkarte oder sonst irgendetwas bestimmtes, sondern es geht mir generell darum, das meine Unterschrift endlich im Geschäftsleben wieder etwas wert ist.

Ich habe in der Zivilprozessordnung einen § gefunden (915 Abs. 2), in dem steht, dass die Löschung aus dem Schuldnerverzeichniss vorzunehmen ist, sobald die Forderungen der Gläubiger begelichen sind.  Daraufhin habe ich mich mit der Schufa in Verbindung gesetzt, und dort nachgefragt, wie eine vorzeitige Abzahlung vermerkt wird. Die Insolvenz steht 3 Jahre drin, daran kann man nichts rütteln, aber:  die Dame bei der Schufa sagte, dass es einen Unterschied macht, ob man die Restschulsbefreiung erlangt, oder vorzeitig alle Forderungen beglichen hat.   Ganz genaue Infos konnte Sie mir aber leider nicht geben....   vielleicht weiß da noch jemand was.

Lg Fibi
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lucca_m
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« Antworten #4 am: 12. Februar 2009, 12:17:15 »

Dasin der ZPO erwähnte Schuldnerverzeichnis ist nicht das der SCHUFA.
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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
« Antworten #4 am: 12. Februar 2009, 12:17:15 »



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paps
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« Antworten #5 am: 12. Februar 2009, 18:24:05 »

Ihre Unterschrift hat doch im Geschäftsleben immer den gleichen Wert.

Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie ihr Einverständniss zu den Vertragsbedingungen und machen den Vertrag rechtsgültig.
Da gibt es keine halben oder viertel Verträge.
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Mfg aus dem Grünen HerzenDeutschlands
Paps
 
Buchtipp:"Mir reicht's, ich gehe"

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
Tags: schufa  Kreditwürdig 
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