Person B hat ja also einen Anspruch auf Unterhalt in Höhe von 300,-- durch
Titel.
Person A tilgt eine Restschuld von Person B und zieht diesen Betrag
vom Unterhalt ab, ist so vereinbart.
So hat Person B monatlich nur 245,-- Unterhalt bekommen.
Nun liegt wie gesagt kein aktuelles Gutachten vor, wie im Urteil
festgelegt und Person A behält wie gesagt mittlerweile den Unterhalt ein, bis
ein aktuelles Gutachten vorgelegt wird, zahlt aber weiterhin die
55,-- an den Gläubiger von Person B.
Ist das nun eine Unterhaltszahlung.... ?
Wie soll man das dem TH erklären??
