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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum 28. Mai 2012, 07:47:15 *
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Autor Thema: Wann erfolgt der Schufa-Eintrag?  (Gelesen 472 mal)
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lisa-sophie
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« am: 12. Mai 2011, 09:53:12 »

Hallo!

Da ich bisher immer treu und brav meine Raten gezahlt habe obwohl sie mich finanziell erdrücken, ist eine Ratenreduzierung nicht möglich.
Wenn ich jetzt die Ratenzahlungen einstellen würde, um denen gegenüber ein Druckmittel zu haben, denn nach Rücksprache mit meiner Mutter strebe ich nun eine Ablösung der Schulden in einer Summe an, wie lange würde es dauern bis die Gläubiger einen Schufa-Eintrag veranlassn würden?
Bzw. wann wäre der richtige Zeitpunkt um den Gläubigern ein Vergleichsangebot zu unterbreiten?
Einen Schufa-Eintrag möchte ich nämlich nach Möglichkeit umgehen.

Vielen Dank für Eure Hilfe

lisa-sophie
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« Antworten #1 am: 12. Mai 2011, 10:07:47 »

Ich verstehe die Strategie nicht ganz?

Die Raten erdrücken Sie aber eine Ablösung in einem Betrag ist möglich?
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lisa-sophie
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« Antworten #2 am: 12. Mai 2011, 10:09:47 »

Die Ablösung in einer Summe wird nur durch finanzielle Unterstützung (Übernahme) durch meine Mutter möglich sein.
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« Antworten #3 am: 12. Mai 2011, 10:11:43 »

warum sollten sich die gläubiger auf vergleiche einlassen?

wenn sie das geld haben, zahlen sie die schulden und gut ist!

meine meinung!
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2011, 10:26:27 »

Ich wäre aber natürlich sehr froh wenn ich die Kasse meiner Mutter nicht so übermäßig strapazieren müßte.
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« Antworten #4 am: 12. Mai 2011, 10:26:27 »



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Fallera
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« Antworten #5 am: 12. Mai 2011, 10:27:26 »

Sie können natürlich ein Vergleichsangebot machen, ob das jemand annimmt ist die andere Frage! Und theoretisch kann der Gläubiger die Schufa schnell informieren. Also das Risiko bleibt!
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« Antworten #6 am: 12. Mai 2011, 13:28:27 »

da sie immer ihre Raten gezahlt haben, ist ein Vergleich eher unwahrscheinlich. Warum sollen die Gläubiger sich darauf einlassen? Sie haben ja den Eindruck vermittelt flüssig zu sein. Meiner Meinung nach ist wahrscheinlich ein Vergleich kurz vor einer Insolvenz möglich (aussergerichtliche Einigung). Da würde der Schufa Eintrag dann aber sicher schon bestehen.  gruebel
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« Antworten #7 am: 12. Mai 2011, 20:33:35 »

Art des Gläubigers?? Banken melden mit Kreditkündigung und sobald sie ein Vergleichsangebot schicken ist der Kredit gekündigt. Versandhäuser lassen sich auch auf keine Vergleichsverhandlungen ein sondern es erfolgt sofort mit dem Angebot und dem Vermerk "Zahlungsunfähigkeit" die RA/Inkassoabgabe. Nur dann kommt es drauf an ob das Versandhaus und das Inkasso/RA Schufapartner sind.

Generell besteht die größte Vergleichsbereitschaft nach Abgabe der EV. Schufalöschung erfolgt nach 3 Jahren.

Es gibt mittlerweile viele andere Auskunfteien und die Löschfristen sind da sehr unterschiedlich.
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