Meine Angst ist einfach,daß mir aus dem Weiterverkauf,und die weiter " Produktion" von Rechnungen durch die Spedition,die meine Waren ausliefert,und die ja dann nur entsprechend der Quote bezahlt werden,mich strafbar mache,obwohl ich ja eigentlich Umsatz für das Inolvenzverfahren mache.
Solange das Gericht keine Sicherungsmassnahmen anordnet (§21 InsO), darfst Du natürlich ganz normal weiter wirtschaften.
Und solange es keine Verschwendung ist, das eingenommene Geld nach Antragstellung auch für den Betrieb verwenden und auch für den eigenen Lebensunterhalt.
Bei Insolvenzeröffnung steht dann noch die Entscheidung an, ob der Betrieb saniert werden soll/kann oder eine Eigenverwaltung gewünscht wird oder ggf. eine neue selbständige Tätigkeit ausgeübt werden soll (man kann auch das alte Gewerbe sozusagen auf der grünen Wiese neu aufbauen). Sanierung oder Eigenverwaltung geht natürlich nur mit Zustimmung des Schuldners, niemals gegen dessen Willen.
Auf jeden Fall sollte man bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit vom IV schnellstmöglich eine Freigabe erwirken.